Nach Umschuldung keine Anerkennung der Schuldzinsen mehr bei Vermietung u Verpachtung
Das Finanzamt will nach Umschuldung der Hypotheken für meine vermieteten Wohnungen die Schuldzinsen nicht mehr als Werbungskosten in Vermietung und Verpachtung anerkennen, da als Sicherheit für die Hyptheken mein schuldenfreies selbstgenutztes Eigenheim ins Grundbuch eingetragen wurde.
Die Hypothekenzinsen fallen einzig und alleine deshalb an, weil beide Hypotheken ausschließlich zur Finanzierung der beiden Wohnungen dienen. Beide Hypothekenfinanzierungen lösten direkt die ausgelaufenen Hypotheken des BHW ab und haben beide Wohnungen nahtlos weiterfinanziert.
Was kann ich nun tun??
1 Antwort
Einspruch gegen den Bescheid einlegen, ggf. klagen.
Wenn Kredite abgelöst wurden, die zur Finanzierung der Finanzierten Immobilie diensten, sind auch die Zinsen für neuen Kredit abzugfähig.
Die Besicherung hat darauf keinen Einfluss, auch der umgekehrte Fall, Kredit wird auf einer vermieteten Immobilie abgesichert, die aber der Finanzierung einer selbstgenutzten, führt nciht zur Abzugsfähigkeit.