Wenn das Testament zugunsten der Enkel gemacht wird, und die Tochter damit einverstanden ist, ist alles o.k. Für den Fall der Fälle - Tod der Tochter- kann ein unabhäniger Treuhänder bis zur Volljährigkeit der Kinder eingesetzt werden. Dann ist der Schwiegersohn aussen vor.

...zur Antwort

Wenn Du genügend Geld zur Verfügung hast, kann Du auch ruhig heute noch Dein Geld so anlegen. Allerdings nur das Geld, dass Du garantiert in den nächsten Jahren nicht benötigst. Bei Finanznot könntet Du sonst in Schwierigkeiten kommen.

...zur Antwort

Grundsätzlich muss man als Arbeitnehmer nichts unterschreiben, was man nicht möchte. Allerdings muss man sich dann in klaren darüber sein, dass der Arbeitgeber die Provisionsregelung in seinem Sinne regeln wird, wozu er auch das Recht hat. Im schlimmsten Fall fällt die Provision ganz weg. Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, würde ich den mit einschalten.

...zur Antwort

Müssen muss Dein Arbeitgeber gar nichts. Da er Dir aber mehr Verantwortung überträgt, ist er sicherlich auch bereit, auf höfliche Anfrage hin, die Kosten zu übernehmen oder sich zumindest zu beteiligen. Sollte er das nicht tun, kannst Du die Kosten bei Deiner nächsten Steuererklärung als Fortbidungskosten (einschließlich anfallender Fahrtkosten) absetzen.

...zur Antwort

Kündigungsschutz kann nicht ausgeschlossen werden. Der gesetzlich vorgegebene Kündigungsschutz beträgt drei Monate. Alle anderen Kündigungsfristen sind rechtlich nicht haltbar. Solltest Du irgendwann bei einer anders vereinbarten Kündigungszeit mal Probleme mit Deinem Mieter bekommen, hat Deine Kündigungszeit vor Gericht keinen Bestand.

...zur Antwort

Wie bereits schon von meinen Vorrednern gesagt, kannst Du bei allen Landeszantralbanken noch D-Mark eintauschen. Banken und Sparkassen sind nicht mehr dazu verpflichtet. Ob Deine Bank das noch macht, hängt vermutlich davon ab, wie hoch er einzutauschende Betrag ist, sprich, ob Deine Bank daran noch etwas verdienen kann.

...zur Antwort

Es gibt zwar keine Obergrenze, es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass das Finanzamt bei sehr hohem Kilometeraufkommen die Führung eines Fahrtenbuches verangen kann und das auch tut. Außerdem wird es u. U. eine Bescheinigung des Arbeitgebers verlangen, aus der hervorgeht, dass nicht bereits Dein Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse übernimmt.

...zur Antwort

Das lässt sich im Prinzip mit jedem Makler bewerkstelligen. Denn bevor der auf ein Geschäft verzichtet, ist der lieber zu einem Pauschalpreis bereit. Man muss nur energisch auftreten und standhaft bleiben, denn er wird natürlich versuchen, Dich von seiner augenblicklichen Preisgestaltung mit Hinweis auf "Gute Leistung = Guter Preis" zu überzeugen.

...zur Antwort

Du brauchst weder ein Buch noch eine Homepage. Du musst einfach nur Dein Finanzamt anrufen. Die müssen Dir kostenlos helfen und tun das auch. Ich habe damit bisher nur gute Erfahrungen gemacht, weil mein FA mit sogar erklärt, wie ich mehr zurück bekommen kann. Versuch es mal, kostet ja nix.

...zur Antwort

Ich finde, diese Versicherungen lohnen sich nicht. Erstens wird von der Krankenkasse bei Zähnen, wenn Du regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen machen lässt, sowieso 70% der Kosten übernommen. Und wenn Du sowieso regelmäßig gehst, fallen erst gar keine hohen Kosten an. Bei der Brille ist es ähnlich. So oft bekommst Du eh keine neue, alle 3 Jahre, und in der Zeit kannst Du Dir jeden Monat 10 Euro zurücklegen. Dann hast Du nach 3 Jahren, wenn Du wirklich dann eine neue Brille brauchst, mehr zurückgelegt, als die Versicherung Dir zahlen würde.

...zur Antwort

Ich habe so eine Versicherung bereits seit Jahren, und werde sie freiwillig auch nicht kündigen. Ich habe dadurch Anspruch auf ein Ein-oder Zweibettzimmer, sowie Chefarztbehandlung. Und auch, wenn es immer heißt, es gibt in den Krankenhäusern keine Unterschiede zwischen normalen Kassenpatienten und Privatpatienten habe ich doch die Erfahrung gemacht, dass ich in wirklich jedem Krankenhaus, in dem ich war, anders als Kassenpatienten behandelt wurde.

...zur Antwort

Wer einen Finderlohn zusagt, muss diesen auch auszahlen. Bei Geldbeträgen sind das, glaube ich, 5% des gefundenen Betrages. Bei ausgesetzten Beträgen hat der Finder ein Anrecht auf die angegebene Summe.

...zur Antwort

Du musst nur regelmäßig Deine Kontoauszüge kontrollieren. Sollte etwas abgebucht sein, den Betrag sofort von Deiner Bank zurückbuchen lassen. Eine andere Möglichkeit hast Du wohl nicht, wenn die auf Deine Schreiben nicht reagieren.

...zur Antwort

Gerichtskosten werden dem Erbe zugeschlagen und sind damit genau so vererbbar, wie alles andere auch. Man muss sich vor einer Annahme einer Erbschaft darüber schlau machen, was man wahrscheinlich erben wird. Sollten es nur Schulden sein, unbedingt ablehnen. Man kann Erbschaften grundsätzlich ablehnen, wenn man sich nicht sicher ist, was es zu erben gibt. Das Erbe wird dann dem nächsten in der Erfolge angetragen.

...zur Antwort

Antizyklisch Aktienkaufen heißt dann zu kaufen, wenn alle anderen verkaufen, und umgekehrt. Muss aber nicht unbedingt richtig sein. Das ist so, als wenn man sich im Sommer einen Pelzmantel kauft in der Hoffnung, dass Pelze im Winter wieder teurer sind und man ein Schnäppchen gemacht hat.

...zur Antwort

Also ich würde die Finger davon lassen. Mein Cousin hat auf diese Art und Weise sein, zugegebener Massen, kleines Vermögen verzockt. Daytraiding ist nur was für Leute mit entsprechenden Wissen und Erfahrung.

...zur Antwort

Also was Du da beschreibst, habe ich noch nicht erlebt. Aber heutzutage ist ja alles möglich. Sieh doch einmal nach, mit welcher Wertstellung die beiden Posten gebucht wurden. Wenn die Wertstellugen gleich sind, ist alles o. k. Wenn nicht, solltest Du Deine Bank aufsuchen und Dir die Sache erklären lassen.

...zur Antwort