Nein, nein, nein.

Riestern ist per se eine sehr fragwürdige Geschichte, welche sich genau in einem Fall lohnt: Wenn die Beiträge nur aus der Förderung besteht.

Fondsgebundene Rentenversicherungen sind in mindestens 9 von 10 Fällen eine schlechte Sache, weil die Kostenquote keinen sinnvollen Ertrag zulässt.

Riestern ist gekoppelt mit dem Zwang eine Rente zu beziehen. Die Rentenversicherung ist quasi ein fester Bestandteil von Riester. Es gibt darum keinen besonderen Grund unter den bestehenden Zinsverhältnissen, sicher bereits heute für eine Rentenversicherung zu entscheiden. Ich beraube mich vielmehr meiner (bereits arg eingeschränkten) Flexibilität und bürde mir zusätzliche Abschlusskosten auf.

Muss nicht sein.

...zur Antwort

Mit einer Krise bei der Bank of Scotland hat das wohl nichts zu tun ...

Festgeldkonten, gerade in der Form wie sie die Bank of Scotland betreibt, sind für Banken eigentlich kein Geschäft, sondern ein Kundenbindungsprogramm und ein Marketinginstrument zur Neukundengewinnung.

Wenn die Zinsen so tief sind wie aktuell sind, ist die Attraktivität des Angebotes nicht mehr hoch genug, um bei gleichbleibenden Kosten, die erwünschte Wirkung zu erzielen. Kein Wunder also, wenn die Banken sich nun langsam aber sicher aus dem Bereich zurückziehen. Schliesslich haben die Banken auch in UK nichts zu verschenken.

...zur Antwort

Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich formlos gültig - im Prinzip haben auch mündliche Anordnungen bei der Behandlung berücksichtigkt zu werden, so sie glaubhaft nachzuweisen sind. Eine notarielle Beglaubigung ist also nicht notwenig.

Das Problem bei der Patientenverfügung ist denn auch nicht die Form, sondern der Inhalt:

  1. Wichtigster Punkt: eine Patientenverfügung ohne Bevollmächtigung einer Person, welche die Interessen des Patienten in m Bedarfsfall wahrnimmt, ist nahezu wertlos.

  2. Der Inhalt muss präzise sein und den Willen des Patieten / der Patientin in der konkreten Situation zweifelsfrei dokumentieren. Das ist extrem schwierig und mit den gägngigen Vorlagen kaum zu schaffen. Frage Deinen Arzt.

  3. Die bevollmächtigte Person ist genauestens zu instruieren, damit sie ggf. vor dem Betreuungsgericht überzeugend Auskunft geben kann.

  4. Wenn man Pech hat, fällt die bevollmächtigte Person im Notfall aus. Es macht deshalb Sinn, Ersatzbevollmächtigte zu benennen.

...zur Antwort

Die von Installateur genannte Antwort auf deine Frage ist nur teilweise richtig.

Tatsächlich ist eine Ausschlaggung verbindlich, d.h. nicht mehr rückgängig zu machen.

Ausser, die Ausschlagung ist an eine Bedingung geknüpft. Normalerweise werden Erben ja ausgeschlagen, weil sie überschuldet sind. Doch was, wenn sie lediglich überschuldet sein könnten?

In diesem Falle schlägt man unter der Bedinung aus, dass das Erbe ausgeschlossen ist. Etwa so: Ich schlage das Erbe aus, weil ich davon ausgehe, dass es überschuldet ist. Stellt sich im nachhinein die Sachlage anders dar, so habe ich die Möglichkeit meine Willenserklärung wegen Irrtums wieder anzufechen. Hier gelten allerdings in etwa dieselben Fristen, wie bei der Ausschlagung (6 Wochen nach Kenntnisnahme).

...zur Antwort

Nein , das kann man nicht, weshalb Betrüger sich regelmässig dieser Zahlungsform bedienen, wenn sie naive Opfer finden. Finger weg!

...zur Antwort

Erbrechtlich gibt es keine Halbgeschwister. Die beiden Geschwister sind einander also gleichgestellt.

Wenn also die Eltern nicht mehr leben, fällt das Erbe den beiden Schwestern zu gleichen Teilen zu. Sollte eine der beiden Schwestern bereits vorverstorben sein, so treten an ihre Stelle die beiden Abkömmlinge - wiederum zu gleichen Teilen.

Entsprechend sieht es so aus, dass die eine (Halb-)Schwester die Hälfte des Erbes bekommt, die beiden Neffen/Nichten je ein Viertel.

...zur Antwort

Leider kann man Deine Frage so eigentlich gar nicht beantworten, denn "Rentenfonds" als einheitliche Klasse gibt es nicht. Da gibt es eine bunte Reihe von verschiedenen Strategien, welche man so nicht in einen Topf werfen sollte.

Im Prinzip hast Du aber das Problem richtig erkannt: die Anleihen notieren hoch.

Tatsächlich ist bei der Rendite von Rentenfonds nicht nur der Zinsertrag wichtig, sondern in besonderem Masse auch der Kurs der Anleihen. So konnte man in den letzten 5 Jahren trotz Zinstief im Euro-Raum sein Geld mit dem richtigen Fonds mehr als verdoppeln: Kursgewinne ist des Rätsels Lösung.

Bei der Beantwortung Deiner Frage konzentrieren wir uns erst einmal auf die Frage, ob die aktuellen Zinsen eher nach oben oder eher nach unten gehen. Hier zeigen sämtliche Prognosen, dass die Zinsen wohl - egal ob Kurz- oder Langläufer - moderat nach oben weisen.

Moderat nach oben bedeutet bei den aktuellen Zinsen einen eigentlichen Zinssprung von vielleicht 100% - wobei bei wirklich "sicheren Anleihen im kurzen Ende sogar negative Zinsen anfallen ... - was zu einem eigentlichen Kursverfall der Anleihen führen dürfte.

Letztere gilt im verstärkten Masse für sogenannte "safe havens" wie die Schweiz, Norwegen, Japan und die USA, wo die Zinsen absurd tief sind.

Fremdwährungsanleihen kann man natürlich machen - wenn man glaubt die Währung im Griff zu halten. Angesichts der Tatsache, dass der Euro jedoch als massiv unterbewertet gilt und die Krise wohl nicht eweg anhalten wird, ist das natürlich mit zusätzlichen Unabwägbarkeiten verbunden.

Zusammengefasst: Trotz der Schwierigkeiten einer pauschalen Bewertung von Rentenfonds glaube ich persönlich, dass die Zeit der Rentenfonds vorerst vorbei ist. Das Risiko einer Kurskorrektur, sei es aus Zins-, sei es aus Währungsgründen steht in keinem Verhältnis mehr zur Renditenerwartung. Ich empfehle deshalb klar keine Rentenfonds mehr zu kaufen, sondern zu überprüfen, ob man bestehende Renten- , Misch- und Garantiefonds nicht besser liquidideren sollte.

...zur Antwort

Man muss die Frage eigentlich von (mindestens) zwei Seiten her betrachten.

Lohnt es sich rein rechnerisch? Diese Frage lässt sich in einem Punkt ganz einfach beantworten: Rein materiell lohnt sich eine Rentenversicherung niemals. Nicht nur, dass Du tatsächlich sehr alt werden musst, bis Du überhaupt Deine einbezahlten Beiträge zurückerhälst, sodass von einer eigentlichen Verzinsung gesprochen werden kann. Von Steuern und Inflation ist da noch gar nicht die Rede ...

Schwieriger zu beantworten ist eine ganz andere Frage: Lohnt es sich aus Gründen der Absicherung?

Wer eine Rente kauft, glaubt an ein langes Leben. Tatsächlich steht vielen von uns inzwischen dieses lange Leben bevor - was soviel bedeutet wie: steinalt wird mindestens die Hälfte von uns.

Eine Rentenversicherung bietet deshalb eine emotionale Sicherheit, dass auf alle Ewigkeiten hinaus ein gewisser regelmässiger Geldeingang zu verzeichnen ist. Dieser Geldeingang ist - wegen den tiefen Zinsen und der hohen Lebenserwartung - bei neuen Renten nicht sehr hoch und seine Kaufkraft schwindet laufend, doch es ist eine kalkulierbare Größe, die vielen Menschen auch heute noch so wichtig ist, dass sie auf eine Rente nicht verzichten mögen. Für diese Menschen lohnt es sich also.

Ich persönlich kann der Rente - für mein Leben - nichts besonders abgewinnen. Vielmehr setze ich auf Auszahlungspläne mit Kapitalerhalt. Eine Renten kann ich dann später immer noch kaufen, wenn ich das dann noch will.

...zur Antwort

Solange die Eltern voll geschäftsfähig sind, können sie tun und lassen was sie wollen. Gottseidank, kann man da nur sagen.

Erst wenn das Betreuungsgericht zur Auffassung gelangt, dass sie die Tragweite ihrer Handlungen nicht mehr voll durchschauen, kann ihre Handlungsfreiheit ganz oder teilweise eingeschränkt werden.

Allfällige Erbansprüche der Angehörigen ist allerdings kein Beurteilungskriterium bei der Beurteilung, ob die Geschäftsfähigkeit der Betroffenen eingeschränkt ist oder nicht ...

...zur Antwort

Wenn ein Kind adoptiert wird, erhält es alle Rechten und Pflichten, welche auch einem leiblichen Kinde zustehen. Da gibt es also keine Unterschiede.

Als Konsequenz ergibt sich allerdings der Verlust aller bisherigen Rechten und Pflichten aus der Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern. Darunter fällt auch das Erbrecht.

...zur Antwort

Als Geschäftsführer einer GmbH bist Du im Handelsregister eingetragen und damit in der Schweiz steuerpflichtig. Diese Steuer wird - Deutscher Wohnsitz vorausgesetzt - pauschal erhoben.

Solltest Du nicht bestreiten, in Deutschland wohnhaft zu sein, wird sich niemand darum kümmern, wieviele Tage Du wo lebst. Zumindest die Schweizerischen Steuerbehörden sind diesbezüglich anders aufgestellt wie das deutsche Finanzamt.

Ergo gibst Du in Deutschland ganz normal Deine Steuererklärung ab und deklarierst dabei auch die Pauschalsteuer, welche man Dir vom Gehalt bereits abgezogen hat. Wegen dem DBA werden Dir diese Steuern von Deiner deutschen Steuerschuld dann abgezogen.

...zur Antwort

Da ist schlicht und ergreifend gar nix dran, denn bei Riester gibt es die Unisex-Tarife schon lange.

Wenn Du also - ganz im Gegensatz zu mir - der Meinung bist, es müsse eine Riester-Rente sein, kannst Du dies bereits heute mit gutem Gewissen abschliessen.

...zur Antwort

Deutsche Banken akzeptieren Vollmachten generell nur auf eigenen Formularen - und da sind Einmalvollmachten wahrscheinlich nicht vorgesehen.

Grund für diesen Formalismus ist, dass sie mit diesen Vollmachten Regeln diktieren können, welche sie im Falle eines Missbrauchs der Vollmacht schadenfrei halten sollen.

...zur Antwort

Man muss unterscheiden, zwischen dem Willen und der Fähigkeit des Erblassers einen gesetzlichen Erben tatsächlich im vollem Umfange, d.h. inkl. des Pflichtteils, zu enterben. Die Vorgaben, wann dies möglich sind, werden derart eng und streng ausgelegt, dass die meisten entsprechenden Verfügungen keine Wirkung haben. Mit anderen Worten: die gesetzlichen Erben erhalten ihren Pflichtteil in der Regel trotzdem.

Wenn allerdings tatsächlich Gründe vorliegen, welche eine Enterbung rechtfertigen - und ich betone noch einmal, es müssen ziemlich dramatische Umstände vorliegen - dann ist auch der Pflichtteil weg.

...zur Antwort

Die Verwandtschaft wird im Erbrecht nach dem Blut definiert. Was keine Blutlinie hat, gilt nicht als Verwandte. Nun kannst Du Dir selber ausrechnen, dass Du wahrscheinlich eher weniger blutverwandt mit der Ehegattin Deines Onkels bist. Auszuschliessen ist das zwar nicht, aber doch eher selten. Entsprechend ist auch der Neffe der Frau nicht mit Dir verwandt.

...zur Antwort

Es ist sowieso besser, wenn man sich bei Kapitalanlagen nicht fürchtet, sondern sich der Gefahren bewusst ist, welche man mit jeder dieser Anlage eingeht.

Wenn man nicht genau weiss, was man macht und entsprechend auch die Risiken nicht kennt, sollte man sich nicht fürchten, sondern die Finger von der ganzen Sache lassen.

Zum Beispiel von Zertifikaten.

Haben Sie sich nämlich schon einmal überlegt, wie es kommen kann, dass eine Anlage nur Gewinn, aber keinen Verlust produzieren kann? Weshalb um alles in der Welt sollte eine Bank Ihnen eine solche Anlage verkaufen - denn bei Lichte betrachtet wäre es wahrscheinlich einfacher dieses Geschäft selber zu machen. denn wenn es tatsächlich so wäre, bräuchte die Bank kein Fremdgeld, sondern könnte die so sichere Kapitalanlage bei der Zentralbank hinterlegen und ständig neues Geld produzieren ...

Nun ich kenne die Bedingungen des Zertifikates nicht, welches Sie ins Auge gefasst haben. Hingegen kann ich Ihnen sagen, welches Risiko Sie mit Sicherheit nicht auf Ihrer Rechnung haben und weshalb ich Ihnen empfehle, diese Anlageklasse nicht zu zeichnen: Zertifikate sind immer so viel wert, wie die Bank die dahinter steht, bzw. die Garantie gibt. Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen, d.h. die Bank ist Schuldner und Ihr Kapital ist durch keine wie auch immer geartete Einlagesicherung geschützt.

Offensichtlich sind Sie sich dieser Tatsache aber nicht bewusst, was mir wiederum zeigt, dass dies nicht die richtige Anlage für Sie ist. Denn wer Zertifikate kauft, sollte immer auch in der Lage sein die Qualität des Schuldners bewerten zu können. Ich habe ernste Zweifel ob Sie dazu in der Lage sind. Ich kann das übrigens auch nicht, obwohl ich einen guten Teil meiner Zeit mit solchen Dingen beschäftigt bin. Es ist einfach nicht dir richtige Zeit für blindes Vertrauen in Banken.

...zur Antwort

Es gibt eigentlich keinen Grund, eine Kapitallebensversicherung abzuschliessen. Wegen den hohen Kosten, der unflexiblen Konstruktion, der mageren Garantieverzinsung und der noch maueren Aussicht auf die zukünftigen Überschüsse, müsste man die Lebensversicherung eigentlich in die Tonne treten.

Und trotzdem ist es nach wie vor so, dass ich noch kaum jemanden in meiner beruflichen Karriere angetroffen habe, welcher mit dem Besparen von Aktienfonds ein vernünftiges Vorsorgekapital aufgebaut hat. LV-Sparer mit satten Auszahlungen hingegen regelmässig ... ;)

Nein, finanzmathematisch hat eine LV keinerlei Daseinsberechtigung. Es ist der Sparzwang und der ungünstige Rückkaufswertverlauf, welcher die Leute beim Sparen mit der KLV bei der Stange hält. Ich kenne - neben dem Eigenheim und den wenigen guten Mitarbeiteraktienbeteiligungsprogrammen diverser Konzerne - kein vergleichbar erfolgreiches Anlageprodukt. Nicht von der Rendite her betrachtet, sondern von der Tatsache, dass es in vielen Fällen - trotz der zahlreichen Abbrüchen - am Ende eben noch da ist.

Auch wenn ich selber keine KLV vermittle, denke ich darum trotzdem, dass eine etwas differenziertere Problemanalyse durchaus hilfreich bei der Beratung ist ...

...zur Antwort

Grundregel Nummer 1 im Umgang mit Immobilien: Rechte (Eigentum, Besitz, Lasten, etc.) müssen immer über den Tisch des Notars und werden im Grundbuch vermerkt. Andernfalls sind es bestenfalls unverbindliche Absichtserklärungen, welche keinerlei Rechtsbindung haben.

Wenn der Sohn also Eigentümer des Hauses ist, kann er damit machen und lassen was er will. Mit anderen Worten: Es steht ihm frei die Wohnung des Vaters zu vermieten und mit den Mieterträgen machen was er will.

Das gilt selbstverständlich auch in Bezug auf einen allfälligen Verkauf des Hauses. Das könnte er auch ohne Einwilligung des Vaters verkaufen, wenn dieser ein Wohnrecht hätte. Allerdings hätte er ggf. Schwierigkeiten einen Käufer zu finden.

Und zu guter Letzt: Wenn der Vater ins Altersheim kommt und weder Aussicht noch Absicht besteht wieder aus diesem zurück in die alte Wohnung zu kehren, erlischt das Wohnrecht. Das Wohnrecht ist ein persönliches Recht, welches der Opa auch persönlich wahrnehmen muss. Kann er das nicht mehr, erlischt es.

...zur Antwort

Hallo Bieder, zum einen sollten Sie sich über die Begrifflichkeit Gedanken machen: Ist es Ihnen wichtig, das Haus gegen ein lebenslanges Wohnrecht oder gegen ein lebenslängliches Nutzungsrecht zu verkaufen? Das ist wichtig, denn das bestimmt a.) den Preis und b.) den Ärger mit dem Käufer. Wohnrecht - Sie müssen selber darin wohnen. Nutzungsrecht - sie können das Haus auch vermieten und sich mit der Miete einen Teil der Kosten für den Platz im Altersstift oder Pflegeheim finanzieren. Letzteres ist hat ausserdem den Vorteil, dass der Zeitpunkt klar definiert ist und man nicht genötigt werden kann, doch endlich ins Pflegeheim auszuziehen ...

Steuerlich wird es wie jede andere Leibrente auch, zum Rentensatz versteuert. D.h. es wird berechnet, welcher Teil der monatlichen Rente Kaufpreis und welcher Zins darstellt. Da man nicht weiss, wie lange Sie tatsächlich noch leben werden, wird eine pauschale Annahme getroffen und die ist abhängig vom Alter zu Beginn der Rente. Besteuert wird am Ende dieser theoretische Zinsertrag.

...zur Antwort

Es gibt eine einfache Regel, welche aber in der Praxis selten angwandt wird, weil es den Leuten zu mühsam ist sich fundierte Gedanken über Ihr Vermögen zu machen. Die Regel lässt sich in einem Wort zusammenfassen: Fristenkongruenz.

Dazu ist nötig, dass man sich Gedanken macht, wann man wieviel Geld verfügbar haben muss. Daraus ergibt sich, wie lange man das Geld angelegt haben kann. Und man sollte diese Fristen - Reservepolster grosszügig eingerechnet - auch tatsächlich ausschöpfen.

D.h.: Wenn ich (bereits) vorhandenes Geld erst in 15-20 Jahren brauche - was zum Beispiel bei Vorsorgekapital die Regel und nicht die Ausnahme ist - sollte ich auch die Investmentmöglichkeiten nutzen, welche für diesen Zeitraum gedacht sind. Festgeldkonten gehören nicht in diese Kategorie...

Weshalb sollte man dies tun? Weil nur die Kapitalanlagen mit einem lanfristigen Zeithorizont geeignet sind, Inflation und Steuern auszugleichen. Ausserdem kann eine langfristige Planung zu deutlichen Kostenvorteilen führen. Wenn man sich richtig aufstellt.

...zur Antwort