Muss ich nach Beendigung eines Mietverhältnisses noch weiterhin Schnee schippen? Nur weil es noch keine Übergabe gab?

3 Antworten

Die Winterräumpflicht ist Sache des Grundstückeigentümers und nicht des Mieters. Mit dem Ende des Mietverhältnis enden auch alle Nebenpflichten des Mieters, auch eine evtl . Pflicht zum Winterdienst. Mit der Übergabe kann das nichts zu tun haben - diese dient dazu Mängel und Schäden an der Mietsache festzulegen.

"Wir haben einen einvernehmliche Auflösungsvertrag zum 31.1. unterzeichnet."

D.h. du wohnst seit dem 31.01. nicht mehr in der Wohnung. Dann mußt du auch nicht schippen.

Du musst bis zum Ende des Mietverhältnisses - Ablauf der Kündigungsfrist - Schnee räumen, wenn dies zu Deinen mietvertraglichen Pflichten gehört.


Schnuffi9967 
Beitragsersteller
 07.02.2021, 18:06

Wir haben einen einvernehmliche Auflösungsvertrag zum 31.1. unterzeichnet.

Andri123  07.02.2021, 18:22
@Schnuffi9967

Dann ist der Vermieter in der Pflicht, wenn er noch keinen Nachmieter hat, dem er das vertraglich übertragen konnte. Darüber hatte er vermutlich nicht nachgedacht. Das geht aber nicht zu Deinen Lasten.