Muß ich mich als Hausmeister in der Umlagenabrechnung selbst bezahlen?
Ich bin Hausmeister in dem Haus in dem wir wohnen und bekomme 200 Euro im Monat. Anfallende Kosten wie Putzmittel, Glühbirnen usw. strecke ich vor. Der Betrag wird dann mit der Umlagenabrechnung verrechnet. Aber auch in meiner Abrechnung taucht der Psten Hausmeister auf.
Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung klärte man uns dahin auf, das wenn ich Vollzeit arbeiten würde, dieser Posten wegfallen würd. Aber als Teilzeitjob hätte ich auch diesen Posten, wie alle Mieter, zu tragen.
Ich bezahle also alles, was ich vorstrecke doppelt! Ist das rechtens?
2 Antworten
Ist ein Mieter als Hausmeister angestellt, muss auch er bei der Nebenkostenabrechnung anteilige Hausmeisterkosten zahlen (AG Stuttgart 34 C 6338/94; WM 97, 231).
Aus meiner Sicht zahlst Du nicht doppelt.
Wenn Du sagen wir mal als Beispiel 50,- Euro im Monat ausgibst, sind das 600,- Euro im Jahr.
Wenn in dem Haus 10 Einheiten sind, wenn auf diese 10 Einheiten, neben den anderen Nebenkosten, diese 600,- Euro verteilt. also pro Einheit 60,- Euro.
Du bekommst also Deine vorgestreckten 600,- Euro wieder, aber weil Du 1 der 10 einheiten selbst bewohnst zahlst du von den insgesamt 600,- Euro 60,- selbst, weil Du ja auch einer der Mieter bist.
Warum sollten die anderen 9 Mieter die auf Deine Wohnung entfallenden Kosten tragen?
Schnell. Schneller . Am schnellsten . ;-))))