Kann ich bei der Post mit Briefmarken bezahlen?

1 Antwort

Die Antwort der Post Mitarbeiterin ist korrekt. Briefmarken sind kein Zahlungsmittel, da sie als sog. „kleine“ Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB gelten. Hierzu gab es im Jahr 2005 eine Grundsatzentscheidung des BGH.

Gruss