Verlange eine schriftliche Bestätigung die dir genau sagt, wann du einen Teilzeitvertrag bekommen kannst. Solange es alles nur mündlich ist, ist nichts sicher. Wenn du aber etwas schriftliches hast, dann sieht das gleich viel besser aus. Damit kannst du ihn dann festnageln.

...zur Antwort

Ich schätze mal, dass du gesetzlich versichert bist?

Jede Versicherung muss gewisse Grundbestände im Service Katalog haben. Das sind mal ganz grob gesagt, alles Sachen, die aus medizinischer Sicher nötig sind. Wenn dein Arzt also sagt, dass du die Spange brauchst um schlimmeren Sachen später vorzubeugen, dann wird die Kasse das auch übernehmen. Wenn dir einfach die Richtung eines Zahns nicht gefällt, dann musst du es zahlen.

...zur Antwort

Für dich kommen immer die selben Kosten zustande. Der Kunde sieht hier keinen Unterschied, aber die zwei (LBS/Baussparer) verhandeln hinter den Kulissen natürlich ein bisschen.

Sprich mit beiden, gerne auch gleichzeitig und nimm die beste Beratung mit.

...zur Antwort

Du kannst als Student auch einen Kredit bekommen. Es gibt spezielle Studentenkredite, die dir helfen können deine Ausbildung zu finanzieren und dann kannst du es später im Berufsleben langsam wieder abzahlen.

...zur Antwort

Wenn der Mieter sich weigert zu zahlen und es dafür keinen Grund gibt, dann muss man wohl Anzeige erstatten und im schlimmsten Fall bis vor Gericht gehen. Dort wird sich dann zeigen ob es einen Grund gab die Miete zu kürzen oder nicht.

...zur Antwort

Ich kenne auch die zwei mal im Jahr Regel. Wenn du öfter als zwei Monate im Jahr mehr als 450€ verdienst, dann bist du nicht mehr als Minijob angestellt. Und verlierst auch alle Vorteile aufs ganze jahr gesehen. Einmal ist also ok.

...zur Antwort

Wenn jemand persönliche Daten im Internet veröffentlicht, so dass alle darauf zugreifen können, dann darf man das auch anschauen. Solange man sich nicht um irgendwelche Passwörter rumschleicht ist das meiner Meinung nach in Ordnung. Wenn die Seite aber nicht öffentlich ist, dann hat da niemand was zu suchen. Ganz einfach.

...zur Antwort

Wenn du einen neuen Arbeitsvertrag annimmst, dann sind alle Sachen die im alten Vertrag geregelt waren unrelavant. Du kannst deinen Urlaub beim alten Arbeitgeber nutzen und dann wirst du in deinem neuen Vertrag eine neue Regelung für deinen zukünftigen Urlaub bekommen.

...zur Antwort

Als Erbe übernimmst du alles. Du hast ihre Pflichten und Rechte. Wenn das Gemälde als an die Mutter gegangen wäre, dann kann man nicht einfach zurücktreten. Der Kaufvertrag ist gültig und mit dem Antritt des Erbes nimmt man auch diesen Kaufvertrag an.

...zur Antwort

Die Politik stößt gerade an die Grenzen der Wirklichkeit wenn es um erneuerbare Energie geht. Man kann nicht einfach sagen, wir stellen auf erneuerbare Energien um und halten die Preise günstig. Jeder vernünftige Mensch der die ganze Sache einfach mal durchrechnet, wird sehen, dass es großen Ausgaben bedarf wenn man die Energiewende durchführen will. Zum einen Sind Kohle oder Öl einfahc sehr günstig im Vergleich zu Solar und Wind und zum anderen Stehen die Infrastrukturen schon (Berwerke, Bohrtürme und Pipelines) wohingegen die für erneuerbare Energien noch gebaut werden müssen (Stromtrassen, Windparks, usw.)

Und natürlich werden die Unternehmen nicht die Kosten selber tragen sondern einen Teil an den Endverbraucher weiter geben. Wer sagt, "grüner" Strom der muss auch die Konsequenzen tragen und höhere Kosten akzeptieren. Bloß damit kann man natürlich schlecht auf Stimmenfang für die nächste Wahl gehen.

...zur Antwort

Das Finanzamt interessiert sich nur dafür falls die auch betroffen sind, soll heißen wenn du Abgaben zahlen musst. Solange du unter den Freibeträgen bleibst interessiert die überhaupt nicht was du machst. Nachdem sich das alles noch eher klein anhört, kannst du also einfach mal anfangen und wenn du dann langsam an die Grenzen kommen solltest, so dass du Abgaben zahlen musst, dann kannst du dich ernsthaft damit beschäftigen.

...zur Antwort

Das Prinzip einer Anwartschaft ist, dass du während der Zeit im Ausland deine Krankenversicherung ruhen lässt, du zahlst nur einen geringen Betrag, hast aber auch keinen Leistungsanspruch. Wenn du aber wieder nach Deutschland kommst, kannst du die Versicherung einfach wieder aufleben lassen und zwar zu den gleichen Konditionen wie früher. Besonders bei einer privaten ist das wichtig, weil du keine Gesundheitsprüfung machen musst. Bei einer freiwillig gesetzlichen ist es ähnliche. Wenn du gesetzlich pflichtversichert bist, dann ist es nicht so ein Unterschied glaub ich.

...zur Antwort

Und wie stellst du dir das langfristig vor? Einfach immer mehr Schulden aufnehmen und das geht immer so weiter? Nein, man muss schon sparen. Auch wenn es kurzzeitig für die Wirtschaft nicht förderlich ist. Denk doch einfach mal an die Zinsen, inzwischen musst man so viel Geld für die Abzahlung von Zinsen aufwenden, dass das eigentlich Potential sehr beschnitten wird!!!

Manche Länder haben einfach über deren Fähigkeiten gelebt und dazu eine schlechte Politik betrieben, wenn dann noch Korruption dazu kommt ist irgendwann einfach der Punkt erreicht an dem man für alles zahlen muss, was man sich davor rausgenommen hat (ohne es damals sich leisten zu können).

...zur Antwort

uff, da bin ich überfragt. Das einzige was mir einfällt ist bei Vereinen zu schaunen die an der Börse gehandelt werden. Dortmund ist doch an der Börse, oder? Da sollte man dann doch auch solche Angaben finden können oder? Ist das beste was mir hier einfällt.

...zur Antwort

Durch die Erbschaft verändern sich deine Vermögenswerte. Und das ist auch eine Grundlage der Bafök Berechnung. Mit einem Eigenvermögen von 20.000 hättest du gar kein Bafög bekommen. Deswegen schätze ich mal ganz stark, dass sich dadurch die Rückzahlungsregeln ändern werden. Angeben musst du es auf jeden Fall. Und dann siehst du ja was dabei rauskommt.

...zur Antwort

Man kann "ungeplant" einmal pro Halbjahr mehr verdienen ohne dass man die Vorteile verliert. Ungeplant soll heißen, dass es nicht im Vertrag steht aber man eben mal einspringen muss. Das sollte jetzt aber nicht zur Regel werden so dass man jedes Jahr einen "ungeplanten" Monat hat. Die andere Möglichkeit ist, dass man sagt aufs Jahr gesehen werden x Arbeitsstunden verrechnet. Wann die gemacht werden ist egal. Solche Regelungen sind bei Saisonarbeitern häufig der Fall.

...zur Antwort

Grundsätzlich ist das schon möglich aber umständlich. Eins ist klar man kommt an sein Geld nicht bevor man ins Rentenalter kommt. Den ganzen Vertrag einfach aufzulösen und das Geld einzustreichen ist nicht möglich.

Aber es gibt zwei Möglichkeiten. a) der Arbeitgeber übernimmt den Vertrag b) der Arbeitnehmer führt es privat fort

Im ersten Fall ist "Entgeltumwandlung" das Zauberwort. Innerhalb gewisser Fristen kann der neue Arbeitgeber den alten Vertrag übernehmen und das bereits eingezahlte Kapitl übertragen. Allerdings muss der Arbeitgeber nicht bei der gleichen Versicherung bleiben sondern kann auch seinen eigenen Anbieter vorschlagen. Das muss man mit dem neuen Arbeitgeber besprechen. Der zweite Fall ist oft eine Überbrückung bis ein neuer Job gefunden ist. Dafür muss man aber etwas Geld in der Hinterhand haben.

...zur Antwort