Das Finanzamt interessiert sich nur dafür falls die auch betroffen sind, soll heißen wenn du Abgaben zahlen musst. Solange du unter den Freibeträgen bleibst interessiert die überhaupt nicht was du machst. Nachdem sich das alles noch eher klein anhört, kannst du also einfach mal anfangen und wenn du dann langsam an die Grenzen kommen solltest, so dass du Abgaben zahlen musst, dann kannst du dich ernsthaft damit beschäftigen.

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uff, da bin ich überfragt. Das einzige was mir einfällt ist bei Vereinen zu schaunen die an der Börse gehandelt werden. Dortmund ist doch an der Börse, oder? Da sollte man dann doch auch solche Angaben finden können oder? Ist das beste was mir hier einfällt.

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Gegenfrage: Wo ist der Unterschied?

Natürlich kann man beide Beträge separat abrechnen und überweisen, aber es würde meiner Meinung nach nur mehr Belastung und Aufwand für beide Parteien sein. Ich würde also eher auf eine einmalige Überweisung mit den Gesamtbetrag pochen. Aber es bleibt dem Vermieter frei wie dies zu regeln ist.

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Eine Def für den Hauptwohnsitz:

"Bewohnen Sie mehrere Wohnungen, müssen Sie einen Hauptwohnsitz festlegen. In der Regel ist dies der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen. Ausnahme: Sie leben in einer Familie. In diesem Fall ist immer der Familienwohnsitz der Hauptwohnsitz."

Soll heißen wenn die Familie in Dinkelscherben wohnt dann kann man den Hauptwohnsitz schon da lassen. Meines wissen machen viele Studenten es ähnlich. Wohnen in Stadt A und haben den Hauptwohnsitz noch bei den Eltern in Stadt B.

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Ist sie noch in der Erstausbildung? Eltern sind verpflichtet bis zum Ende der Erstausbildung Unterstützung zu bieten. Wenn diese Ausbildung noch darunter fällt, dann hat sie Recht.

Eine mündliche Aussage, wird letztlich nicht helfen, weil es Aussage gegen Aussage steht und sie ein Anrecht auf Unterstützung hat. Diese Unterstützung muss allerdings in einem sinnvollem Rahmen liegen. Man kann ja nicht mehr geben als man hat, bzw so viel dass man danach selber nicht mehr davon leben könnte.

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