Muss ich erst einen Freistellungsauftrag löschen, bevor ich bei einer anderen Bank einen erteile?
Muss ich erst einen Freistellungsauftrag löschen, bevor ich bei einer anderen Bank einen neuen erteile? Kann ich das auch andersrum machen, also erst den neuen erteilen und dann den alten Freistellungsauftrag löschen? Wieviel Zeit darf maximal dazwischen liegen?
2 Antworten
Nein, das musst du nicht. Dafür kannst du dir mindestens bis zum Ende Dezember Zeit lassen. Wenn du es bis dahin nicht schaffst deine gesamten Freistellungsaufträge in ihrer gesamten Summe von 801/1602 Euro zu erteilen, aber mit deinen Kapitaleinkünften von allen Geldanlagen nicht über 801/1602 Euro kommst, dann kann dir auch dann nichts passieren.
mit deinen Kapitaleinkünften von allen Geldanlagen
Hier müßte es richtig heißen: "mit deinen freigestellten Kapitaleinkünften von allen Geldanlagen", denn selbstverständlich darf auch mehr Kapitaleinkünfte als € 801 haben.
Du kannst die 801 bzw. 1602 € Freibetrag beliebig oft und in beliebiger Höhe auf die Banken verteilen, bei denen du Einlagen hast. Du musst überall deine Steuer-ID angeben, damit das Finanzamt prüfen kann, ob du auch wirklich nur den dir zustehenden Freibetrag in der Gesamtsumme erteilt hast.