Antwort
Nein, das musst du nicht. Dafür kannst du dir mindestens bis zum Ende Dezember Zeit lassen. Wenn du es bis dahin nicht schaffst deine gesamten Freistellungsaufträge in ihrer gesamten Summe von 801/1602 Euro zu erteilen, aber mit deinen Kapitaleinkünften von allen Geldanlagen nicht über 801/1602 Euro kommst, dann kann dir auch dann nichts passieren.