Wenn die Leistung ordnungsgemäß erbracht und in Rechnung gestellt wurde, dann sicher nicht. Dann wird über den gekürzten Betrag eine Klage oder gerichtliches Mahnverfahren geradezu herausgefordert. Wo aber Fehler in der Abrechnung gemacht werden und dies der Schuldner bemerkt, kann er von sich aus und bedenkenlose, soweit er die Fehlleistung selber ohne Fachmann einschätzen kann, sie um den falschen Betrag kürzen.
Antwort
Das kenne ich. Das ist für den Fall, dass der Rechtsanwalt keine Prozesskostenhilfe bekommt, dann muss er auch für seine Arbeit vergütet werden. Wenn du dies nicht eingehen willst, dann befolge den Ratschlage von wfwbinder. Dann müsstest du selber den Antrag bei Gericht stellen.
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