Anspruch auf mängelfreien Erstbezug?
Ich ärgere mich über viele kleine und große Mängel in unserer Neubauwohnung(Erstbezug). Einige davon sind rein optisch, beispielsweise der hochwertige Bodenbelag im Wohnzimmer, Eiche Stäbchenparkett.
Der erste Eindruck, alt, grau, wellig und farblich gedacht als hell dunkel stäbchen im Wechsel. Hat jeder schon gesehen. Bei mir sieht er anders aus. Sehr ungleichmäßig
zu 1x1m nur dunkle Stäbchen dann mal wieder 40x40 nur dunkle Stäbchen, Fleckchenweise. Er läßt sich schlecht feucht reinigen, da der Wischer stoppt und nicht gleitet weil er so rauh ist.Der Vermieter reagiert nicht auf die Mängelanzeige.
Wie kann es eigentlich sein, daß ein Mieter eine Wohnung in mängelfreien und optisch einwandfreien Zustand an den Vermieter zurückgibt und ansonsten Schadenersatzpflichtig ist. Ein Mieter aber keine Möglichkeit hat selbiges bei Einzug vom Vermieter zu erwarten. Und das bei einem Neubau Erstbezug?
1 Antwort
zu 1x1m nur dunkle Stäbchen dann mal wieder 40x40 nur dunkle Stäbchen,
So etwas sieht man bereits bei der Besichtigung, spätestens bei der Wohnungsübergabe.
Ein Mieter aber keine Möglichkeit hat selbiges bei Einzug vom Vermieter zu erwarten. Und das bei einem Neubau Erstbezug?
Natürlich können dann bereits sichtbare Mängel festgestellt und im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Aber der Farbunterschied ist ein optischer Mangel, der sich auch nach 3 Jahren Wohnzeit nicht ändert.
Anders ist es mit der Bodenrauhheit. Die sollte man sofort nach Feststellung als Mangel wenigstens anzeigen. Zur Beseitigung müßte aber das Zimmer leergeräumt werden. Wenn Du das willst, dann kannst Du die Mängelbeseitigung verlangen und ganz schonend die Bruttomiete mindern mit - vielleicht - 3 %.
Es ist Sache des Bauherrn (und Vermieters), die nicht fachgerechte Verlegung des Parketts zu bemängeln, also auch hinsicht Farbdifferenzen und Rauhheit der Oberfläche.
Die Besichtigung dand aud einer Baustelle statt.Man konnte gar nichts erkennen.
Trotzdem vielen Dank