Muss Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung als geldwerter Vorteil versteuert werden ?

Ich bin Grenzgänger, arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland, wo ich voll steuerpflichtig bin. Teil meines Arbeitsvertrages in der Schweiz ist die garantierte Lohnfortzahlung entsprechend dem arbeitsvertraglich geregelten Gehalt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (also z.B. bei Krankheit). Mein schweizer Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen. Da jeder Mitarbeiter aus dieser Versicherung Leistungen einfordern kann sieht das deutsche Finanzamt das als geldwerten Vorteil und schlägt pauschal 1% des Bruttoarbeitslohnes als angenommene Arbeitgeberbeiträge auf mein Gehalt (die schweizer Firma erlaubt keinen Einblick in den Versicherungsvertrag, so dass weder das Finanzamt noch ich weiss, was wirklich für Beiträge gezahlt werden). Dafür sieht das Finanzamt dann alle Leistungen der Krankentaggeld-Versicherung als steuerfrei an.

Inzwischen habe ich diese Informationen: "Mit Urteil vom 29.04.2009, Az. : X-R-31/08 hat der Bundesfinanzhof ( BfH ) entschieden, dass im Urteilsfall auch ein Anspruch des Arbeitnehmers an die Versicherungsgesellschaft gem. Art. 87 VVG bestand, so dass die Prämienzahlungen als Arbeitlohn zu versteuern waren. Eine diesbezügliche Steuerfreistellung gem. § 3 Nr. 62 EStG scheidet aus, da der Arbeitgeber nach schweizer Recht nicht obligatorisch zur Zahlung des Versicherungsbeitrags verpflichtet ist."

"Diese Leistungen unterliegen auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt gem. § 32 b (1) Nr. 1b EStG d.h. die Leistungen werden nicht zur Steuersatzerhöhung herangezogen und somit vollständig der deutschen Besteuerung entzogen."

Diese Konstellation macht Sinn für Selbständige, aber doch nicht für Beschäftigte in einer Firma. In der jetzigen Logik des deutschen Finanzamtes müsste ich aber jedes Jahr mindestens ein paar Tage krank sein, damit ich nicht draufzahlen muss. Ich habe beim Finanzamt die Regelung erfragt, falls ich mal (was ich nicht hoffe) das ganze Jahr krank sei - dann wäre mein komplettes Jahresgehalt steuerfrei.

Ist das wirklich korrekt ...? Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

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Für die deutsche Steuer zählt nur, dass die Versicherung privaten Charakter hat. In Deutschland ist aber nach ca. 30 Tagen das Krankentagegeld aus der gesetzlichen Krankenkasse fällig. Die private Krankentagegeld Absicherung zahlt in Deutschland das Delta zwischen Lohn und dem Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung, Für das Delta sollte man privat vorsorgen. Der Schweizer Arbeitgeber musste nicht zur Lohnfortzahlung gesetzlich gezwungen werden, er zahlt den Lohn in der Regel abhängig von der Betriebszugehörigkeit fort und sichert sich über die Kollektivverträge ab, Diese Kosten sind in der Schweiz Lohnnebenkosten. Das eigentlich soziale Verhaltender Schweizer Arbeitgeber wird vom deutschen Fiskus negativ ausgelegt und besteuert. Obwohl die Schweizer Krankentagegeld Versicherung eigentlich nur die Leistungen der in der BRD üblichen gesetzlichen Krankenversicherung (50% AG/50% AN) abdeckt. Um an das Geld zukommen verzichtet das Finanzamt auch auf einen Vergleich mit BRD Gegebenheiten, denn eigentlich kommt der grössere Leistungsanteil aus der gesetzlichen Krankenkasse im Fall der BRD, eigentlich dürfte nur der Prämienanteil für die über gesetzlichen Leistungen angerechnet werden. Die verstehen momentan nur Privat = Steuer zahlen. Da die Beiträge für diese Versicherung steigt dürfte das Ganze noch sehr emotional werden. Ich muss erstmal 100 Tage krank feiern um den ersten Tage steuerfrei zu erfreuen. Stichwort: Basler Skala. Ich kann mir das alles nicht mehr erklären, ich denke Pisa ist sicher kein Problem von Schülern an der Schule , sonder eher ein Problem unserer "sonderbaren" Gesetzgebung und der "Schikanierer" in unserer Administration. Eigentlich wollen Sie es mal wieder gerecht machen, aber wenn sich die Dummheit und die Arroganz zusammen tun, dann kommt halt Schei.... raus. Wobei mit Ihrer Dummheit und Arroganz kriegen Sie Ihre Taschen voll. Welches Anreizsystem da geschaffen wird, möchte ich nicht kommentieren.

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