Ich bin von dieser an Dreistigkeit deutscher Steuerbehörden nicht mehr zu überbietenden Steuerabzocke in Bezug auf Krankentaggeldversicherungen deutscher Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, ebenfalls betroffen und kann mich der bereits geäusserten Kritik nur anschliessen.
Aber es kommt noch dicker: Die IBM Schweiz hat für Ihre Mitarbeiter wie viele andere Arbeitgeber auch einen Kollektivvertrag bzgl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgeschlossen. Der Prämiensatz beträgt 1.12 Promille der versicherten Lohnsumme; der Vertrag trat zum 1.7.2009 in Kraft. Vorher bestand keine solche Versicherung, was in Anbetracht der Tatsache, dass derartige Versicherungen in der Schweiz keineswegs obligatorisch sind, ja auch plausibel erscheint. IBM Schweiz stellt seinen Mitarbeitern jährlich entsprechende Bescheinigungen zur Verfügung, in denen die wesentlichen, steuerlich relevanten Informationen (Vertragsbeginn, Laufzeit, Prämiensatz etc.) zur Vorlage bei den deutschen Steuerbehörden dokumentiert werden. Diese offiziellen Bescheinigungen sind sowohl von Vertretern von IBM Schweiz als Versicherungsnehmer als auch von Vertretern von Allianz Suisse als Versicherer jeweils doppelt unterzeichnet.
Und jetzt kommt's: Das Finanzamt Lörrach erkennt diese offiziellen Nachweise nicht an, da aus dessen Sicht "...ein Prämiensatz von 1.12 Promille als absolut unrealistisch erscheint..." - und das ohne Angabe von Gründen oder irgendwelcher Quellen, aus denen sich dieser "unrealistisch niedrige Prämiensatz" ableiten liesse. Stattdessen wird zur Ermittlung der jährlichen Steuerlast munter ein Prämiensatz von 1% zugrunde gelegt.
Bei einem angenommenen Bruttojahresgehalt von 100.000 SFr. werden also nicht 112 SFr. als Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung auf das zu versteuernde Einkommen draufgeschlagen, sondern 1.000 SFr. (also nachweislich 888 Franken zu viel...)
Für das Jahr 2009 wurde übrigens ebenfalls mit einem Prämiensatz von 1% gearbeitet, obwohl die Versicherung nachweislich erst zum 1.7.2009 in Kraft trat. Selbst unter Missachtung des eigentlichen Prämiensatzes von 1.12 Promille hätte hier lediglich ein Satz von 0.5% angenommen werden dürfen, da die Versicherung ja nur für das 2. Halbjahr 2009 bestand. Auch hierbei wurden keinerlei Gründe angegeben, warum Prämienzahlungen für das gesamte Jahr 2009 unterstellt wurden.
Und zum Abschluss noch die Krönung: Mir ist inzwischen bekannt, dass diese Bescheinigungen von einigen anderen Finanzämtern ohne weitere Nachfragen akzeptiert werden.
Dazu fällt einem nun wirklich nichts mehr ein, oder... ?