Müssen Tankgutscheine, die man vom Arbeitgeber bekommt versteuert werden?

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Gibt einem der Chef Benzingutscheine, mit denen man auf seine Kosten tanken kann, muss der Betrieb darauf keine Lohnsteuer abführen (VI R 41/10).

Dies gilt auch für andere Gutscheine, wenn der „Sachbezug“ je Mitarbeiter und Monat 44 Euro nicht übersteigt.

Die Tatsache, dass Mitarbeiter solche Gutscheine nur an einer bestimmten Stelle einlösen können, ändert entgegen der früheren BFH-Rechtsprechung daran nichts.

Wichtig: Auf dem Gutschein dürfen nur Treibstoffart und Literzahl stehen, kein fixer Eurobetrag. Wenn diese Punkte beachtet werden, sind die Gutscheine für dich steuerfrei.

Sachwerte wie Tank- oder Büchergutscheine sind steuerfrei. Wenn sie eine Grenze von monatlich 44 Euro nicht überschreiten, müssen die Tankgutscheine nirgends aufgeführt werden.