Solange sich das Fahrzeug noch in der Finanzierungsphase befindet, sprich so lange wie du Raten darauf zahlst, bist du kein Eigentümer, sondern hast nur das Nutzungsrecht und erwirbst bis zur Zahlung der vollständigen Kaufsumme nur Anwartschaften - demnach nicht pfändbar, weil es nicht dein Eigentum ist.
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