Mitschuld bei Verkehrsunfall, wenn man auf Blinker vertraut?
Ein Freund von mir hatte mit seinem PKW einen Unfall. Denn er bog in eine vorfahrtsberechtigte Straße nach links ein, weil auf dieser der Fahrer eines anderen PKW von links daher kam, allerdings den Blinker rechts gesetzt hatte. Darauf verließ sich mein Freund und fuhr ein, während der andere in die vordere linke Seite des PKW meines Freundes hineinfuhr. Den Blinker hatte er nur vergessen auszuschalten. Er ist aber auch nicht langsamer gefahren. Hat mein Freund nach alledem eine Mitschuld?
2 Antworten
Ja, hat er, man darf nicht blind auf den Blinker vertrauen. Insbesondere wenn er gemerkt hat, das der nicht langsamer wurde.
Ich sehe das gleich wie wfwbinder. Man darf zwar auf den Blinker vertrauen. Allerdings müssen da zusätzliche Anzeichen für das Abbiegen bestehen, wie z. B. die Verringerung der Fahrgeschwindigkeit. Erst wenn auch diese zusätzlichen Anzeichen gegeben sind, darf man einfahren. In deinem Fall hat dein Freund sicherlich eine nicht unerhebliche Mitschuld an dem Verkehrsunfall.