Risikovoranfrage ADHS BU?
Guten Tag.
Die Basler Versicherung bietet eine BU an mit einem besonderen frage bogen "Für Junge Leute"
Hier wird in einem abfragezeitraum von 3 Jahren erfragt ob so wörtlich "n Beschwerden der folgenden Punkte haben/hatten und/oder sich deswegen in ärztlicher Behandlung, Beratung oder Untersuchung befinden/befunden haben." Bild Link: https://ibb.co/1JZktTN
Ein schreiben von einem Psychotherapeuten sagt allerdings: "befand sich [...] bis 03.09.2019 in Ärztlicher Behandlung [...] Es bestand die Diagnose ADS"
Laut Basler Versicherung hieß es das die ADHS dennoch anzugeben ist, das sehen ich und ein Versicherer allerdings anders. Der Wortlaut sagt klar für uns vor 3 Jahren, und das ist ab morgen der fall. Ich kann mir auch nicht vorstellen auf welcher Grundlage das dennoch verlangt werden würde, dafür müsste man den Wortlaut verändern. Gibt es andere Interpretationen?
2 Antworten
Ich würde auch sagen, dass man das nur für die letzten 3 Jahre angeben muss. Wenn allerdings anders wo, in Unterlagen der Basler steht, dass man es trotzdem angeben muss, dann musst Du das angeben. Ansonsten verlierst Du den Versicherungsschutz. Wenn Du berufsunfähig wirst, wird die Versicherung erst prüfen (alle machen das so) ob sie einen Weg finden, keine Zahlungen zu leisten. Die werden sich freuen, wenn sie Dir nachweisen können, etwas falsch angegeben zu haben.
Mein Tipp: Finger weg von der Basler Versicherung. Es gibt ohnehin andere Berufsunfähigkeitsversicherungen, die z.b. bei Finanztest besser getestet wurden.Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich | Stiftung Warentest
Du solltest alle Angaben möglichst wahrheitsgemäß machen. Wenn das nicht möglich ist, kannst Du Dir die Versicherung sparen. Und es gibt andere Versicherungen, die bei ADHS nicht solche Probleme machen.
(ADHS ist ohnehin nicht wirklich ein Problem. Eher eine Herausforderung. Viele erfolgreiche Unternehmer, Wissenschaftler, Künstler, Journalisten, Politiker, ... haben ADHS. Aber das ist ein anderes Thema.)
Das mag sein. Aber wenn Du die ADHS - Diagnose angeben musst, dann wirst Du einen höheren Preis zahlen müssen. Da macht es Sinn, andere Versicherungen zu prüfen.
Aber genau darum geht es ja. Das ich scheinbar die ADHS nicht angeben muss
Laut Fragebogen musst Du sie nicht mehr angeben. Und das wäre gut so, denn dann werden die Beiträge niedrig bleiben.
Die Frage lautet ob Erkrankungen in den letzten 3 Jahren bestanden und/oder Untersuchungen stattgefunden haben.
Bedeutet, dass jede Erkrankung, die besteht angegeben muss, egal ob ein Arzt in den letzten 3 Jahren aufgesucht wurde. Die Und/Oder formulierung ist sehr irreführend, aber bedeutet eben auch alle Unheilbaren Erkrankungen, die jemals diagnostiziert wurden, und Adhs ist unheilbar, anzugeben. Gilt genauso für Krebs oder andere chronische Erkrankungen, egal ob vor 1 Jahr oder vor 20 Jahren, es muss angegeben werden.
Die Basler hat doch gute Bewertungen auch von der Stiftung Warentest oder nicht?