Mithelfender Familienangehöriger und ALG2 ?
Hallo! Wenn ein ALG2-Empfänger eine Einladung ins Jobcenter bekommt, ist auf der Rückseite nicht nur die Rechtsfolgenbelehrung zu finden,sondern auch die "Entschuldigung",falls man den Termin aus wichtigen Grund nicht wahrnehmen kann. Dort steht als ein möglicher Grund: "Ich nehme eine Tätigkeit (Arbeit, selbstständige Arbeit, mithelfender Familienangehöriger) auf..".
Daß man meldet,daß man eine Arbeit oder selbstständige Arbeit hat,ist mir schon klar...aber was hat der "mithelfende Familienangehörige" da zu suchen ? Geht man mal davon aus,daß ein Familienangehöriger umsonst hilft oder nur geringfügig angestellt ist...was hat der dann in dieser Liste zu suchen ? Hat die Tatsache,daß man mithelfender Familienangehöriger ist,irgendeinen Einfluß auf die Vermittelbarkeit ?
1 Antwort
Hallo!
Der mithelfende Familienangehörige erhält nach gesetzgeberischer Vermutung ein Einkommen und dieses wäre dem Grundsicherungsträger als Nebeneinkommen zu melden.
Außerdem unterstellt der Gesetzgeber, dass man dann nicht uneingeschränkt zur Vermittlung zur Verfügung steht. Das kann zur Folge haben, dass das ALG II anteilig gekürzt wird.
Welche Konsequenzen man nun daraus zieht, bleibt einem selbst überlassen.
Danke für deine Antwort. Mich hat nur etwas gewundert,daß mithelfende Familienangehörige nochmal separat erwähnt werden. Hätte ja sein können,daß die dann Vermittlungstechnisch anders behandelt werden.