Mit welchem Prozentsatz wird die niederländische"AOW" bei der Steuererkärung angegeben.

1 Antwort

Die AOW ist eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. steht dieser gleich.

Damit erfolgt die Besteuerung nur im Land, in dem sie gezahlt wird.

Hier die Niederlande.

Allerdings unterliegt sie dem Progressionsvorbehalt nach 32 b EStG.

siehe auch hier (ist zwar ein Fremdlink, aber recht gut erklärt):

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/internationales-steuerrecht-grenzueberschreitende-renten-105-niederlande_idesk_PI11525_HI2933738.html


EnnoBecker  10.06.2014, 07:39

Haufe kann man nicht als Fremdlink bezeichnen....

Besteuerung 
Beitragsersteller
 09.06.2014, 14:19

Mit wieviel Prozent wird die AOW bei dem Progressionsvorbehalt hinzugerechnet?

wfwbinder  09.06.2014, 16:24
@Besteuerung

Dir ist bekannt, wie der steuerpflichtige Anteil der Rente in Deutschland berechnet wird?

Renteneintrittsalter und Jahr des Rentenbeginns.

Mit der Angabe "ich bekomme AOW" kann man absolut nichts anfangen.

Auch eine Entscheidung, ob der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht überhaupt möglich ist, kann man nur treffen, wenn man die Rentenhöhe kennt:

(3) 1Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. 2Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen; dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist. 3Inländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen, gelten hierbei als nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegend