Mit 45 km/h Roller zu schnell in der Probezeitverlängerung angehalten worden?
Hallo, ich bin im Besitz einer Führerschein Klasse B, heute bin ich mit meinem Roller 45 km/h auf einer Kraftradstraße angehalten worden.
Laut tacho fährt mein Roller knapp über 50 km/h, dir Polizei sagte aber was von 60-70 km/h.
Roller wurde abgeschleppt und sichergestellt, jetzt soll ein gutachter rauschenden wie schnell er wirklich ist.
Da meine probezeit bereits um 2 Jahre verlängert ist und ich bereits ein Aufbauseminar hatte, ist jetzt meine Befürchtung das der Führerschein weg ist, falls der Roller zu schnell sein sollte.
Mit welchen Konsequenzen muss man da rechnen?
Danke und Grüße
2 Antworten
probezeit bereits um 2 Jahre verlängert ist und ich bereits ein Aufbauseminar hatte, ist jetzt meine Befürchtung das der Führerschein weg ist, falls der Roller zu schnell sein sollte.
Nein - dann folgt ( bei einem derartigen - evtl. A-Verstoß ) max. eine Einladung zu einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung
https://www.bussgeld-info.de/a-verstoss/
erneuter A-Verstoß ..... Diesem folgt in aller Regel eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinbehörde. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Da die Fahrerlaubnisklasse B nicht die Klasse A1 oder höher einschließt, genügt eine Fahrerlaubnis der Klasse B hier nicht, damit befinden wir uns im Straftatbereich: § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis), Freiheitsstrafe bis zu ein Jahr oder Geldstrafe
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist grundsätzlich ein A-Verstoß (Anlage 12 Teil A Nr. 1.2 FeV). Entsprechend folgt jetzt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG). Solltest du innerhalb der verbleibenden Probezeit einen weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen, wird dir ohne weitere Ankündigung die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG).
Sofern dein Roller laut Papieren nur 45 km/h laufen sollte, ist da definitiv unerlaubt dran herum geschraubt worden, was letzten Endes auch zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen wird. Die fehlende Betriebserlaubnis kostest nochmal mindestens 50 € (TBNR 319500), hier vermutlich eher 90 € + 28,50 € Gebühren und ein Punkt (214a.2 BKat; TNBR 319606). Fahren ohne Betriebserlaubnis wird für die Versicherung außerdem immer ein Grund sein, Regressforderungen zu stellen und / oder die Versicherung zu kündigen.