Darf der GVD (GemeindeVollzugsDienst) mich fotografieren?
Der DGVD (GemeindeVollzugsDienst) hat mich aus einem am Fahrzeugrand stehendem Fzg heraus mit einer Digitalkamera fotografiert als ich auf einer Straße mit einem ausgewiesenen Verkehrszeichen 260 - beschränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art - gefahren bin.
Dürfen die das? Gilt das Foto als Beweismittel?
Ich kann das so nicht akzeptieren - da die Straße zu einem Aussiedlerhof führt der einen Hofladen betreibt.
Kann ich die Verwarnung anfechten?
2 Antworten
DGVD (GemeindeVollzugsDienst)
selbstverständlich darf dieser offizielle Dienst Dich, in Ausübung seiner Tätigkeit auch beim widerrechtlichen Befahren eines solchen Weges, fotografieren. ( Blitzer machen auch immer so hübsche Fotos )
da die Straße zu einem Aussiedlerhof führt der einen Hofladen betreibt.
und diesen Hof bzw. Hofladen kannst Du auch per Pedes oder mit dem Fahrrad erreichen.
Ich kann das so nicht akzeptieren
und ob Du dies nun akzeptierst oder nicht - schnuppe - auch Du wirst wegen Missachtung dieses Verkehrsschildes das dafür vorgesehene Bußgeld entrichten müssen.
Sicher kann der DVD im Auftrag der Stadt mit Fotos Ordnungswidrigkeiten dokumentieren.
Ich kann mir im Übrigen aber nicht vorstellen, dass das die einzige Strafe zu dem Hof ist und das Zeichen 260 dort ohne Zusatzschild steht. Sonst dürfte ja auch der Besitzer des Hofs dort nicht mit einem KFZ hin...