Werden Spesen bei Erwerbsunfähigkeitsrente mit angerechnet?

3 Antworten

Bei den Renten wegen voller Erwerbsminderung darf ab Juli 2017 ein Hinzuverdienst von 6.300,00 Euro kalenderjährlich erzielt werden. Die rentenunschädliche monatliche Hinzuverdienstgrenze wurde damit durch eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze ersetzt.

Sofern der Hinzuverdienst bei einer vollen Erwerbsminderungsrente die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 Euro überschreitet, wird der übersteigende Betrag (ein Zwölftel des kalenderjährlichen Hinzuverdienstes) zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Da hier aber mehrere Faktoren eine Rolle spielen, lies  Dir bitte den Bericht durch:

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/zahlen-werte/733-hinzuverdienstgrenzen-em-renten-2017.html


andyht69 
Beitragsersteller
 14.06.2017, 10:27

leider verstehe ich das ganze ich so ganz.

Da steht im letztem Abschnitt (ganz unten)

"Demzufolge sind auch bei der bisherigen Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrente ab dem 01.07.2017 die o. g. Hinzuverdienstgrenzen maßgebend, welche für die Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung für die Zeit ab Juli 2017 gelten."

Heißt das jetzt es es ich darf ab den 1.7  6300€ im Jahr zusätzlich verdienen oder bleibt es bei den 5400€?

Primus  14.06.2017, 14:38
@andyht69

Nein, das bedeutet, dass sich Deine Hinzuverdienstgrenze auf 6300 € pro Jahr erhöht.

 Da verzichte ich lieber auf die Spesen und behalte meine volle Rente

Das ist schon mal Quatsch, weil ja nie voll angerechnet wird, sondern nur teilweise.

 Jetzt möchte mir meine Firma monatlich zusätzlich 60€ an Spesen überweisen,

Spesen bekommt man ja nur, weil es Aufwendungen gibt, die dagegen stehen. Sonst würde es ja auch nicht mit dem 450,- Euro Job gehen.

Vorschlag, die sollen Dir die 60,- Euro in Bar geben und es sollte dabei stehen, wofür. Oder mit einer separaten Überweisung. Sonst könnte es auch Probleme bei einer Prüfung durch die Sozialversicherer geben.

Hallo,

das kann man nur beantworten, wenn man genau weiß, wofür diese Spesen gezahlt werden.

In den meisten Fällen gilt diese Regelung:

Wenn die Spesen steuerfrei sind, sind sie auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Dann werden sie auch nicht auf die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente angerechnet. Es ist dann nach der SVEV kein Arbeitsentgelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/svev/__1.html

Wenn die Spesen lohnsteuerpflichtig sind, werden sie auch bei der Hinzuverdienstgrenze angerechnet.

Barzahlungen durch den Arbeitgeber sollte man möglichst vermeiden. Es kann schnell den Eindruck von nicht legalen Zahlungen erwecken.

Gruß

RHW