Minijob und selbstständige Tätigkeit als Yogalehrer/in - Behandlung der Einnahmen?

1 Antwort

Du musst alle Deine Einkünfte zusammen versteuern. Wenn der 450-Euro-Job vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, dann zählt der allerdings nicht mit.

Wie bist Du denn bisher krankenversichert?


pwei80 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 10:49

Bisher in einem normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, welches aber wegfällt.

Ach ja: verheiratet und 2 Kinder falls das eine Rolle spielt