Mietminderung aufgrund von nicht nutzbaren Abflüssen?
Hallo zusammen, ich bräuchte bitte hilfe.
Wir wohnen in einer Mietwohnung. Es gibt einen Wasserschaden an einem Rohr, Wasser was alle Wohnpartein benutzen, landet im Keller.
Dementsprechend dürfen wir folgendes nicht benutzen: Küchen Spülbecken (zumindest darf das Wasser nicht in den Abfluss laufen), Spülmaschine, Badewanne und Waschmaschine!!!
Klo und Dusche sind zum Glück nutzbar, da sie an einem anderen Rohr angeschlossen sind.
Das wird noch längere Zeit dauern, da in der einen Wohnung die Badewanne rausgebaut werden muss, usw, und dann erst der Schaden behoben werden kann.
Unsere Vermieterin hat gesagt, es steht eine Waschmaschine im Keller, die können wir nutzen. Irgendwie finden wir das aber unhygienisch. Müssen wir das als Ersatz akzeptieren?
Es ist echt ätzend in der Dusche Geschirr zu spülen.
Kann ich Mietminderung machen? Wenn ja wie viel?
Dankeschön
2 Antworten
Solange sich die Vermieterin nachweislich um alles kümmert, bin ich der Meinung, dass man, so ärgerlich das alles ist, dieses auch mal hinnehmen kann/sollte!
Rechtlich betrachtet steht euch vermutlich eine Mietminderung zu.
Über die Höhe sollte man sich mit einem Anwalt/Mieterverein besprechen.
Das klingt so, als ob sich darum gekümmert wird. Von daher halte ich ein Mietminderung nicht für sinnvoll. Insbesondere, da du erst schriftlich mit angemessener Frist ankündigen musst und bis dahin dürfte es fast erledigt sein.
Danke für die Antwort! Wir dachten trotzdem wegen der Umstände, dass es möglich ist
LG