Darf der Vermieter für einen Speicher extra Miete verlangen?
Man muss doch nur für Wohnraum Miete bezahlen, der höher ist als 1,50m, oder? Aber wie ist es mit Stauraum? Eine Freundin von mir hat einen Speicher mit einer Dachluke, zu dem nur sie Zugang hat. Man kann dort aber nicht stehen, sondern nur Sachen verstauen. Muss sie dann dafür auch Miete bezahlen?
3 Antworten
baurechtlich gesehen gibt es Auflagen bei Neubauten, auch Stauraum im Keller oder Speicher zu schaffen.
Bei der Miete ist es Sache des Vertrags, ob man Keller oder Speicher nutzen kann. Das hat wenig mit der Höhe der Räume zu tun.
Die Höhe wirkt sich auf die Berechnung der qm aus: unter 2m 50% Abschlag, unter 1m 100% Abschlag auf die projizierte Grundfläche.
Wie auch immer der Stauraum aussieht, der Vertrag regelt den Zugang/ Gebrauch. Der kann zusätzlich Geld kosten oder ist eben mit dabei bei der Gesamtmiete der Wohnung.
Das Extraverlangen und dessen Zeitpunkt ist mir nicht ausreichend beschrieben. Etwa nach Vertragsabschluss oder separat und außerhalb des Mietvertrages?
Ein derartiger Raum (ebenso ein Keller, eine Garage usw.) darf nicht in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt werden.
Bei der Bewertung des Wohnkomforts kann der Nutzen eines solchen Nutzraumes (wie ein Keller) in der Gesamtmiete berücksichtigt werden.
Der Preis muss der Nutzbarkeit der Räume entsprechen. Das gilt für Wohnraum, Dachboden, Keller und Garage genauso wie für Gartenanteile. Wichtig ist der Preis unter dem Strich.