Mieter lässt Freundin ohne Absprache einziehen?
Unser neuer Mieter hat seine Freundin ohne Absprache in unser Einliegerwohnung untergebracht. Durch Zufall kam ein Brief vom Jobcenter an unsere Adresse. Die Dame ist aus dem betreuten Wohnen ausgezogen und hat schon mal unsere Adresse angegen. Sie ist sehr laut und stört Nachts unseren Schlaf. Ich habe unserem Mieter gesagt wir hätten nur an eine Person vermietet und möchten nicht laufend durch Lärm gestört werden. Ob die Freundin vom Jobcenter Wohngeld bekommt wissen wir nicht. Was sollen wir tun ? Gruß Jutta
3 Antworten
Zuzug von Lebensabschnittsgefährten kann nicht verhindert werden, dem VM muss man dennoch bescheid geben, der VM muss seine Zustimmung zum Zuzug geben und kann die Nebenkosten entsprechend anpassen
Zuzug einer einfachen Bekannten kann der VM aber Untersagen und Unterviermietung verbieten.
Also, was ist es Lebensgefährtin oder einfache Freundin?
Wenn die Freundin jetzt Auffällig ist, dann könnt ihr den Mieter entsprechend Abmahnen und ggf auch kündigen.
Es ist die Freundin und die gab Gestern zu ihrem 18 Geburtstag eine Party mit über 10 Gästen, es wurde sehr ,sehr laut unsere Nachbarn auf der gegenüberliegenden Straße haben alles mitbekommen. Zum Schluß kamen 2 Rettungswagen weil die Freundin durchgetrete ist. Um 24:00 Uhr kam die Polizei. Ich habe dem Mieter die 3.Abmahnung ausgesprochen und ihm gesagt das ich ihm kündige. Er meinte er hätte ja 3 Monate Zeit. Werde nächste Woche zum Anwalt gehen
Zum Einen kann Euer Mieter nicht, ohne irgendeine Information an Euch als Vermieter, so ganz einfach seine "Freundin" bei sich einziehen lassen, auch wenn ihr im Prinzip, soweit die Wohnung dadurch nicht als überbelegt zu betrachten ist, deren Einzug kaum verweigern könnt.
Zum Anderen könnt Ihr Eurem Mieter ( nach Er-/Abmahnung ) wegen Störung des Hausfriedens - durch seine Mitbewohnerin - (fristlos) kündigen.... allerdings muss sich dann Die Kündigung auch auf seine "Untermieterin" erstrecken.
Eins dürfte sicher sein - das JC zahlt nur dann anteilige Kosten der Unterkunft, wenn die Person auch unter dieser Anschrift beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist. Nur das ist ja recht einfach möglich, da hier Euer Mieter derjenige wäre, der in einem solchen Fall eine Wohnungsgeberbescheinigung erstellt.
Nur sobald er als Leistungsbezieher eine weitere Person in seine Wohnung aufnimmt, kürzt das JC seinen Wohnkostenanteil um 50 % - denn der wäre dann von seiner Mitmieterin aufzubringen.
Zumindest könnt ihr die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen anheben - denn bekanntermaßen verbrauchen 2 Personen z.B. mehr Wasser / Abwasser .... produzieren mehr Müll .... etc.
Und vor allem eines - sollte es zu Mietausfällen kommen nehmt Rücksprache mit dem JC.
Danke für die schnelle Antwort unser Mieter arbeitet zwar ist aber auch beim JC gemeldet und hat von uns eine Kopie des Mitvertrages für das JC verlangt