Vermieter steht vor der Tür wegen Mietrückstand?
Hallo erstmal!
Leider haben wir unsere Miete 2x nicht pünktlich zahlen können und unser Vermieter stand unangekündigt vor unserer Haustür. Klar, uns ist bewusst, dass die Miete pünktlich zu zahlen ist, jedoch war es uns leider nicht anders möglich. Meine Frage ist aber ob jemand weiß, ob der Vermieter jedesmal vor der Haustür stehen kann? Ist das rechtlich erlaubt? Die Nachbarn haben alles mitbekommen und es was echt unangenehm.
4 Antworten
Das der Vermieter vor der Haustüre steht, wirst du ihm nicht verbieten können.
Zutritt zur Wohnung hat er jedoch nicht.
Wichtiger ist die Frage, was versteht ihr unter "nicht pünktlich" bezahlt?
Wenn ihr 2 Monate hintereinander die Miete nicht pünktlich bezahlt habt (innerhalb der ersten 3 Tage zum Zahlungstermin) ist das eine erhebliche Vertragsverletzung, die zur Kündigung führen kann.
Gleiches gilt auch, wenn zweimal hintereinander nur ein Teil der Miete überwiesen wurde oder ein Mietrückstand in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.
Lediglich im Zeitraum April - Juni 2020 waren Mieter vor dieser Regelung bewahrt.
Aktuell diskutiert die Politik ob sie den Mieterschutz aufgrund der Coronakrise wieder einführt, dies gilt aber nach meinem Kenntnisstand aktuell noch nicht
Naja, ihr habt ja auch unangekündigt nicht bzw zu spät gezahlt, da kann doch der Vermieter auch unangekündigt das Gespräch suchen.
ob der Vermieter jedesmal vor der Haustür stehen kann?
"jedesmal": heißt das, ihr habt das noch öfter vor, die Miete zu spät zu zahlen? Sonst würde sich die Frage ja gar nicht stellen.
Wenn man Zahlungsschwierigkeiten hat, dann teilt man das dem Vermieter sofort mit und sucht gemeinsam nach einer Lösung.
Du kannst es dem Vermieter nicht verwehren Dich wegen unpünktlicher Mietzahlungen persönlich zu ermahnen. Und damit es Dir wirklich peinlich ist erscheint er ja auch persönlich .... und möglichst so auffällig, dass es Deine / Eure Nachbarn mitbekommen.
Wenn ihr ein wirtschaftliches Problem habt, sprecht es bitte umgehend mit dem Vermieter an und lasst ihn nicht im Ungewissen wann und ob er seine Miete im Monat X nun bekommt.
Allerdings stellt sich die Frage .... was betrachtet der Vermieter als unpünktlich und was ist vertraglich -konkret- als Zahlungstermin / Zahlungseingang vereinbart?
So hätte es z.B. nach § 556 b BGB in diesem Monat ausgereicht, wenn Du die Zahlung bis zum 4. November beauftragt hättest.
Beim Dritten mal hilft er dir deine Sachen raus tragen.
Was heisst hier, darf er das? Darfst du einfach keine Miete zahlen?
Sehr steil, überhaupt in so einer Situation noch nach sowas noch zu fragen. Der Vermieter darf an der Tür seiner eigenen Hütte soviel stehen und brüllen wie er will. Fragesteller steht bald ohne Dach über dem Kopf auf der Straße und dann sowas. Der private Vermieter ist wahrscheinlich auf Miete existenziell angewiesen und wenn sich die Mieter zwei Monate lang auf stellen, kann der VM soviel brüllen wie er will!
Schon mal dran gedacht, dass Hypotheken auch regelmäßig gezahlt werden müssen? Abgesehen davon, ich denke nicht, dass irgendein Vermieter, keiner, kein einziger, wegen zwei Tagen Verzug vor der Tür steht.
Hallo? Die Frage ist ja, wer sich bei wem entschuldigen muss. Nach Deiner Logik wohl der Vermieter bei Dir? Oder könnte es eventuell auch andersrum sein?
Wo steht was von "2 Tagen verspätet"? Ich habe hier nichts gefunden.
Kannst du lesen? Die Miete wurde gezahlt, nur 2 Tage verspätet. Traurig, dass man hier nicht eine anständige Antwort bekommt. Besserwisser.