Allgemeinstrom Mietwohnungen bei 2 Parteien?
Hallo zusammen,
wir wohnen seit 1.1.2019 in einer Mietswohnung (In dem Haus wohnen insgesamt mit uns 2 Parteien).
Jetzt haben wir festgestellt, dass es nur 2 Stromzähler gibt. Einen für uns, und einen für die Einliegerwohnung. Der komplette Allgemeinstrom (Treppenbeleuchtung usw.) läuft komplett über unseren Zähler, für den wir einen eigenen Stromliefervertrag mit unserem Anbieter unterhalten. Ist das rechtens?
2 Antworten
So etwas muss man vor dem Einzug im Vertrag festlegen. Man braucht für 2 Parteien nicht mehr als 2 Zähler. Wenn z.B. eine Waschmaschine für alle im Keller ist, und sie läuft über Euch wäre es zu viel. Da könnte man reklamieren. Aber nur für eine kurze Beleuchtung des Stiegenhauses ist es echt nicht so viel. Es ist auch so von Anfang an und man muss es hinnehmen.
Ein Zwischenzähler für den "Allgemeinstrom" ist nur dann erforderlich, wenn es sich um "größere" Strommengen handelt. Das ist bei einem Zweifamilienhaus nicht zu erwarten. Die Grundkosten für den Zähler sind höher als für den Strom. Demnach würdest du anteilig mehr bezahlen, weil dann noch die Grundkosten hinzu kommen.