Kann Vermieter neues Türschloß verlangen, wenn man nicht alle Originalschlüssel zurückgibt?
Wenn man bei Auszug aus der Mietwohnung nicht alle Originalschlüssel zurück gibt, kann der Vermieter auf ein neues Schloß bestehen und dies dem Mieter in Rechnung stellen?
4 Antworten
Ja.
Leider fehlt die Begründung des Mieters für die fehlenden Originalschlüssel. Vielleicht hat er es sogar auf den Wohnungsinhalt auf den Nachmieter abgesehen? Da muss eine saubere, unzweideutige Lösung her für den Vermieter und den Nachmieter: ein neuer Schlosszylinder auf Kosten des Mieters (einschl. Einbaukosten).
Rechtirrig - das Sicherheitsbedürfnis wäre nicht auf Kosten des Vormieters befreidigt zu verlangen, wenn der Zylinder intakt und alle überlassenen und nachgefertigten Schlüssel bei Auszug zurückgegeben würden.
G imager761
Aber sicher. Soll er etwa unkontrollierbaren Zutritt in die Wohnung zulassen?
Die bisherigen Einschätzungen, selbst die der vermeindlich hilfreichsten Antwirt, sind rechtsirrig.
Der M hat lediglich die Verpflichtung, alle ihm lt. Mietvertrg oder Übergabeprotokoll überlassenen Schlüssel sowie alle selbst nachgemachten vollständig zurückzugeben.
Angenomnnen, einer brach ihm ab und wurde selbst ersetzt, wäre diese vollständige Rückgabe erfüllt.
Unterstellt, es fehlt einer, macht er den eben zum Auszugstermin noch nach.
Handelt es sich um ein kopiergeschütztes Sicherheitsschloss, hat der VM den auf Kosten des M anfertigen zu lassen.
Einen Austausch des Zylinders mit entsprechender Schlüsselanzahlt an der Wohnungstür (!) hätte der VM grds. nicht :-O
Etwas anderes wäre nur anzunehmen, wenn es sich um eine Schliessanlage handelt, die auch die Eingangs- oder Nebeneingangstür mit beträfe und der M nicht darlegen kann, dass die Umstände des Verlusts einen mißbräuchlichen Zugang wirksam ausschliesst.
Selbstverständlich steht es dem VM wie Nachmiter frei, sich einen neuen bzw. eigenen Zylinder an der Wohnungstür einbauen zu lassen. Diese Kosten fallen aber nicht dem Vormieter zu.
G imager761
das steht dem Vermieter natürlich zu! Lies hierzu auch http://mobil.n-tv.de/ratgeber/Nachmachen-reicht-nicht-article11184221.html