Meine Oma will mir ihre Wohnung überschreiben, wäre das ein Problem, wenn sie später mal ins Pflegeheim muß (wegen der 10-Jahres-Frist)?
ich bin ja Enkelin
4 Antworten
Diese 10-Jahresfrist gilt auch hier. Warum auch nicht, es würden alle Großeltern diese günstige Variante wählen, oder ?
Wird die Oma zum Pflegefall und verfügt nicht über genügend Vermögen, um selbst für die Heimkosten aufzukommen, springt das Sozialamt ein und zahlt die Differenz zwischen Rente und Heimkosten.
Wurde aber innerhalb der letzten 10 Jahre vor Heimaufnahme eine Schenkung über ein verwertbares Vermögen vorgenommen, muss diese rückgängig gemacht - und dieses Vermögen zur Finanzierung der Pflege verwendet werden.
Welche meinst du eigentlich:
- die im Einkommensteuergesetz = privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 bei Grundstücksverkauf innerhalb von 10 J. nach der Anschaffung
- die im Erbrecht = keine Ausgleichszahlungen an Pflichtteilsberechtigte, wenn zwischen Übertragung u. Tod mehr als 10 Jahre liegen (Pflichtteilsergänzungsanspruch)
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7764/pflichtteilsreform-warum-pflichtteilsberechtigte-um-ihr-geld-bangen-muessen_aid_136807.html - die bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer = Anrechnung auf den Nachlass wenn Todesfall innerh. von 10 Jahren
Dass Du die Enkelin bist, spielt hierbei keine Rolle.