Meine Schwiegermutter möchte ihr Haus einer Enkelin deutlich unter Marktwert verkaufen und ins Pflegeheim gehen. Was passiert, wenn das Geld ausgeht?
Wenn das Geld aus dem hausverkauf zur Kostendeckung im Heim nicht mehr ausreicht. Sind die Kinder dann zur finanziellen Unterstützung verpflichtet oder kann man die Enkelin , welche das Haus unter Marktwert bekommen hat, in Regress nehmen?
2 Antworten
Das Sozialamt kann Ansprüche gegen Dritte dann geltend machen, wenn es selber Leistungen wegen Bedürftigkeit erbringen muß.
Hinsichtlich der Enkelin gibt es 2 Möglichkeiten: Wenn das Eigentum gezielt unter Wert übertragen wurde um illigale Ziele zu verfolgen, könnte der Kauf insgesamt nichtig sein. Illegale Ziele können sein: Vermeidung von Schenkungsteuer durch Verdunkelung der tatsächlichen Wertverhältnisse oder aber, vorsätzliche Herbeiführung der Bedürftigkeit um Sozialhilfe beantragen zu können. Dann wäre das gesamte Geschäft rückabzuwickeln. Zumindest aber ist das eine teilweise Schenkung und kann hinsichtlich des verschenktern Anteils wegen Verarmung des Schenkers zurück gefodert werden.
Unabhängig davon sind die Kinder in der Unterhaltspflicht.
innerhalb von 10 Jahren nach der Kaufabwicklung kann das Sozialamt, falls diese für das Heim dann einspringen müssten, den Vertrag versuchen Rückabzuwickeln.
Aber bevor das passiert geht man dann erst mal an die Kinder und schaut was da zu holen ist.