Meine Mutter hat in der DDR Zeit auf ihr Erbe verzichtet zugunsten des Bruders weil sonst hätte er Miete zahlen ,müssen,an meiner Mutter,ist das Erbe nun weg?
Meine Mutter hat in der DDR Zeit auf ihr Erbe verzichtet weil sonst hätte ihr Bruder Miete für das halbe Haus auf ein Konto einzahlen müssen, nun meine Frage ,kann man das alles jetzt noch rückgängig machen weil es gibt noch Grundstücke und Ländereien. Das war in den 60/70er Jahren und man konnte es ja nicht voraussehen dass sich die Grenzen mal öffnen würden. Nun meinen die Kinder des Bruders es gehöre alles Ihnen und haben auch schon was veräußert.
2 Antworten
Die Kinder des Bruders haben Recht.
Deine Mutter hat auf Ihr Erbe verzichtet. Das ist auch über 30 Jahre her (längste Verjährungsfrist).
Das war in den 60/70er Jahren und man konnte es ja nicht voraussehen dass sich die Grenzen mal öffnen würden.
Übrigens, die DDR ist zum 3. 10. 1990 der Bundesrepublik beigetreten, warum fällt Euch erst 28 Jahre später auf, dass es da noch etwas zu klären gibt?
Die KInder haben recht.
Wenn Mutter nach Par. 402 ZGB-DDR (Zivilgesetzbuch der Deutschen demokratischen Republik) das Erbe ausgeschlagen hat, dann ist das Erbe an den Bruder und weiter dann nach Par. 365 ZGB-DDR an dessen Kinder gegangen.
Zum Zeitpunkt des Erbfalls war das geltendes Recht im DDR-Staatsgebiet.
Also haben die Kinder das auf ganz normalen Weg geerbt und können deshalb natürlich damit anstellen was sie wollen.
Übrigens war das DDR-Erbrecht in den Bestimmungen zur grundsätzlichen Erbfolge und Vorgehensweise mit dem "BRD"-Erbrecht nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) weitgehenst identisch. Unterschiede gab es nur in systembedingten Kleinigkeiten (z.B. Übergang in Volkseigentum, falls Staat erbt).