Dein Vermieter ist laut Energieeinsparverordnung dazu verpflichtet, den Ausweis bei Bedarf vorzulegen. Die Anlaufstelle für deine Beschwerde (bzw. für das Sozialamt) ist da glaube ich die zuständige Bauaufsichtsbehörde, mach dich da mal für dein Bundesland schlau.
Ich glaube, wenn du hartz 4 bekommst darf das praktikum normalerweise nur sechs wochen, maximal mit verlängerung acht wochen dauern. besonders wenn es nicht vergütet ist, kann es schwierig sein, da du dann ja wirklich keinerlei Einkommen hast (das JC quasi für deinen praktikumsplatz den 'Lohn' zahlt).
ABER: da du ja vorhast, zu studieren, kann da vllt ne ausnahme gemacht werden? also wegen der überbrückungszeit. würde mich auf ejden fall einfach mal an meinen sachbearbeit wenden.
Soweit ich weiß nicht, da ihr als Abiturjahrgang nachweislich ekine gemeinnützige Organisation seid. Somit kann auch der sponsor nichts damit anfangen, da er den betrag nicht beim finanzamt irgendwie von der steuer absetzen kann.
Das einzige was geht ist den geldeingang zu bescheinigen, bringt aber weder euch noch dem sponsor was (normalerweise).
Ich glaube du hast keine Chance und musst den Betrag zahlen. Wieso du vorher keinen brief bekommen hast ist zwar fragllich und auch seltsam, aber ändert nichts an der Tatsache. Du hättest dich von vornherein anmelden müssen.
Könntest es höchstens nochmal mit einem Anwalt versuchen, aber glaube mir, die werden dich nicht in ruhe lassen. Selbt schon erlebt.
lg
Stimme meiner Vorrednerin da zu. Mach es doch einfach mit den brutto-netto rechnern aus dem internet. Spart dir selbst doch auch eine menge arbeit!
Ehrlich gesagt verstehe ich die frage nicht genau: bis januar erhält sie doch bafög, bis dahin ist die andere tochter noch eingeschrieben - passt doch,oder?
Ich weiß auf jeden fall, dass man kein Kindergeld mehr bekommt, wenn man seine Masterarbeitsnote erhalten hat obwohl man bis zum Ende des Semester noch eingeschrieben ist und auch noch keine 25 ist...
Glaube auch, dass es ua davon abhängt, ob du beim Einzug bzw unterschreiben des mietvertrags irgendwelche Sachen vorzeigen musstest, wie Mietvertrag, Schufa etc.
Allerdings sollte das ja auch kein Kriterium sein, solange du die miete danach zahlen kannst. auch wenn die Wohnung etwas teurer ist als das Arbeitsamt sich vorstellt, hast du immer noch glaube ich ein paar monate (?) zeit, dir was neues zu suchen. In der zeit wirst du dann ja (hoffentlich) einen neuen Arbeitsplatz finden.