Ich glaube, wenn du hartz 4 bekommst darf das praktikum normalerweise nur sechs wochen, maximal mit verlängerung acht wochen dauern. besonders wenn es nicht vergütet ist, kann es schwierig sein, da du dann ja wirklich keinerlei Einkommen hast (das JC quasi für deinen praktikumsplatz den 'Lohn' zahlt).

ABER: da du ja vorhast, zu studieren, kann da vllt ne ausnahme gemacht werden? also wegen der überbrückungszeit. würde mich auf ejden fall einfach mal an meinen sachbearbeit wenden.

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Soweit ich weiß nicht, da ihr als Abiturjahrgang nachweislich ekine gemeinnützige Organisation seid. Somit kann auch der sponsor nichts damit anfangen, da er den betrag nicht beim finanzamt irgendwie von der steuer absetzen kann.

Das einzige was geht ist den geldeingang zu bescheinigen, bringt aber weder euch noch dem sponsor was (normalerweise).

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GEZ Gebühren trotz Ausbildung, Eltern befreit?

Guten Tag liebe Community,

ich habe letztens ein Schreiben der GEZ gekiregt. In diesem heißt es, dass sie 479,XX€ von mir haben wollen. Wie das kommt? Ich bin um gezogen, und plötzlich ist der GEZ aufgefallen das ich bisher keine Gebühren bezahlt habe. Warum habe ich das nicht? Ich habe vor bei meinen Eltern gewohnt und war zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung. Meine Eltern waren von den Gebühren befreit weil sie Unterstützung vom Amt gekriegt haben. In dem Schreiben vom Amt steht, dass alle ausser mir befreit sind, weil ich in einer Ausbildung war und Geld verdient habe. Ich habe dann mal bei den Leuten von der GEZ angerufen und mal nett nachgefragt wie es denn kommt, dass ich so viel nachzahlen muss und warum ich vorher nie was gekriegt habe. Die Antwort darauf ist, da meine Eltern befreit waren bin ich "Vollzahler" und ich habe vorher nie was gekiregt weil sie nicht wussten wo ich wohne. Ich weiß nicht warum sie es nicht wussten, war immer gemeldet. Jetzt ist die Frage, muss ich das bezahlen oder nicht? Wie sich die 479,xx€ zusammen setzten, bzw. welcher Zeitraum das sein soll habe ich nicht nachgefragt. Meine Ausbildung hat am 01.08.2012 begonnen und am 27.07.2015 war sie zuende. Habe vorher mal bei google geguckt, aber da war immer nur der Rede von Auszubildenden die NICHT bei den Eltern wohnen.

Wenn noch Fragen sind fragt, kann ja sein, dass ich was wichtiges im Eifer des Gefechts vergessen habe. Ich bedanke mich schonmal bei den Leuten die mir helfen möchten :)

LG Silvio

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Ich glaube du hast keine Chance und musst den Betrag zahlen. Wieso du vorher keinen brief bekommen hast ist zwar fragllich und auch seltsam, aber ändert nichts an der Tatsache. Du hättest dich von vornherein anmelden müssen.

Könntest es höchstens nochmal mit einem Anwalt versuchen, aber glaube mir, die werden dich nicht in ruhe lassen. Selbt schon erlebt.

lg

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Ehrlich gesagt verstehe ich die frage nicht genau: bis januar erhält sie doch bafög, bis dahin ist die andere tochter noch eingeschrieben - passt doch,oder?

Ich weiß auf jeden fall, dass man kein Kindergeld mehr bekommt, wenn man seine Masterarbeitsnote erhalten hat obwohl man bis zum Ende des Semester noch eingeschrieben ist und auch noch keine 25 ist...

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Glaube auch, dass es ua davon abhängt, ob du beim Einzug bzw unterschreiben des mietvertrags irgendwelche Sachen vorzeigen musstest, wie Mietvertrag, Schufa etc. 

Allerdings sollte das ja auch kein Kriterium sein, solange du die miete danach zahlen kannst. auch wenn die Wohnung etwas teurer ist als das Arbeitsamt sich vorstellt, hast du immer noch glaube ich ein paar monate (?) zeit, dir was neues zu suchen. In der zeit wirst du dann ja (hoffentlich) einen neuen Arbeitsplatz finden.

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