Mein Kind zerstörte Brille aus Notwehr. Muss ich zahlen?
Hallo folgender Sachverhalt hat sich zugetragen.
Mein Sohn (10 Jahre) wurde in der Schule während der großen Pause von einem anderen Jungen (10Jahre) angegriffen. Der Junge hat meinen Sohn mit dem Kopf auf die Steine geworfen, ihn geschlagen und getreten. Die Lehrer haben das angeblich nicht gesehen (Aufsichtspflicht?) aber zwei Freunde von ihm die dann die Lehrer holten. Währenddessen schaffte es mein Sohn sich vom Boden hoch zu kämpfen. Da der andere Junge wieder auf ihn los ging riss mein Sohn ihm die Brille vom Gesicht und warf sie in dem Fluss. Laut Aussage von mein Sohn "Damit er nichts sieht und mich weiter schlägt." In dem Moment ist ein Lehrer aufgetaucht und machte meinem Sohn die Hölle heiß.
Da mein Sohn über starke Kopfschmerzen klagte und dies in der Schule passiert ist bin ich auch zum Durchgangsarzt gegangen um das dokumentieren und ihn untersuchen zu lassen.
Als Zusatzinfo muss ich noch sagen das mein schon öfters von dem verprügelt und sogar gewürgt wurde.
Nun wollen die Eltern des Jungen das ich die Brille ersetze.
Ich war auch schon bei meiner Versicherungsmaklerin und sagte zu mir das meine Haftpflicht das wohl nicht übernimmt weil es Notwehr war und die Lehrer ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie riet mir den jungen anzuzeigen und auch die Verletzung der Aufsichtspflicht anzuzeigen. Ich bin mir da leider nicht sicher ob das geht weil das auch vor Weihnachten passiert ist und wäre für jeden Rat dankbar.
4 Antworten
Ob Notwehr vorlag, ist aus der Ferne immer ganz schwer zu prüfen.
Die Notwehrhandlung (§ 32 Abs. 1 StGB) muss geeignet und erforderlich sein, um den gegenwärtigen Angriff abzuwenden. Das Notwehrrecht kennt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Allerdings ist das jeweils mildeste (geeignete) Mittel zu wählen (ständige Rechtsprechung des BGH).
Hier ist die Notwehr allerdings nicht aus strafrechtlicher, sondern aus zivilrechtlich bzw. deliktrechtlicher Perspektive zu betrachten.
Insgesamt glaube ich bei dieser unklaren Situation nicht, dass tatsächlich jemand den Rechtsweg beschreitet.
Mein Rat: Bitte die Eltern der Zeugen darum, gemeinsam mit ihren Söhnen ein mit Datum versehenes Gedächtnisprotokoll zu verfassen und dir davon eine Abschrift zu überlassen. Das heftest du dann zusammen mit dem Befundbericht des Arztes ab. Und dann wartest du erst mal ab, ob tatsächlich Post von einem Anwalt oder vom Gericht kommt. So lange brauchst du m. E. nichts weiter zu unternehmen. Die Schule hat hier zivilrechtlich nichts zu melden. Eine Weitergabe eurer Anschrift halte ich hier aber für gerechtfertigt, da objektiv ein berechtigtes Interesse (Rechtsverfolgung) vorliegt.
Mein erster Gedanke: Warum holen seine Freunde einen Lehrer, warum halfen sie nicht ihrem Freund?
Keine Gedanken machen wegen der Brille. Da kommt m.E. nichts nach, bzw. nichts worüber man sich Sorgen machen sollte. Die Chance auf Kostenersatz für die Brille liegt bei 0 bis minus 10%.
Weil der andere Junge ziemlich rabiat ist. Mein Sohn wurde von ihm auch schon gewürgt. Die Eltern des Jungen haben die Rechnung für die Brille bei der Schule abgegeben und die Schule sagt das ich das bezahlen muss.
Mich nervt die Situation einfach. Mein Sohn hat in mein Augen aus Notwehr gehandelt und soll jetzt dafür zahlen. Zumal ich mich Frage wo die Lehrer waren. Der Schulhof ist übersichtlich. Mein Sohn hat mir die Stelle gezeigt wo das passiert ist das hätte man von jedem Blickwinkel sehen können. Leider habe ich das schon oft gesehen das die Lehrer nur zusammen stehen und reden und nicht auf die Kinder achten.
Wenn du den größeren Jungen nicht anzeigst wird sich für deinen Sohn nicht`s ändern . Die Brille würde ich nicht ersetzen .
Wieso anzeigen? Das war eine ganz normale und übliche Schulhofklopperei. Davon wird's noch einige geben.
Der Junge ist nicht strafmündig und Verletzung der Aufsichtspflicht wäre kein Straftatbestand.
Außer Spesen wäre damit nichts gewesen.
Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, wobei ich mich frage, wer von den Burschen der größere Märchenerzähler ist.
Das hat mit Märchen nichts zu tun. Es waren ja noch zwei Jungs dabei die das gesehen haben und einen Lehrer geholt haben. Ich hab die Muttis der Jungs gefragt und die haben mir das bestätigt.
Also nur Zeugen vom Hörensagen. Kann ja auch sein, dass sich da 3 zusammen getan haben um dem Brillenträger ordentlich eins auszuwischen.
Nochmal es hat nichts mit Märchen. Die Muttis haben mir das bestätigt und die Kinder haben das von sich aus erzählt. Sie haben sich danach auch nicht mehr unterhalten können. Der eine junge geht nicht in den Hort und der andere ist in der dritten Klasse und da sind die Räumlichkeiten für den Hort in einem anderen Gebäude. Eine nachträgliche Absprache wäre garnicht möglich. Und nochmal ich war mit meinem Sohn beim Durchgangsarzt weil er wegen den Kopfschmerzen geweint hat. Eine leichte Gehirnerschütterung kann man sich schlecht ausdenke. Ihre Kommentare sind nicht nicht hilfreich.
Wie ich kommentiere ist ja wohl meine Sache und bei Geschichten die Kinder erzählen bin ich immer skeptisch.
Bei Prügeleien zieht man sich im Übrigen manchmal Kopfschmerzen zu. Das sagt nichts, aber auch überhaupt nichts, darüber aus, wer angefangen hat.
Die Eltern sowie auch der Junge selbst sind etwas schwierig. Der Junge und mein Sohn sind schon öfters aneinander geraten zum Schluss hatte mein Sohn Würgemale. Danach hatte ich das Gespräch mit der Mutter gesucht weil sowas einfach nicht geht. Sagen wir es mal so beleidigen und laut können sie und ihr Mann werden. Deswegen möchte ich nicht das sie meine Nummer oder Adresse hat.