Mein Kind zerstörte Brille aus Notwehr. Muss ich zahlen?

4 Antworten

Ob Notwehr vorlag, ist aus der Ferne immer ganz schwer zu prüfen.

Die Notwehrhandlung (§ 32 Abs. 1 StGB) muss geeignet und erforderlich sein, um den gegenwärtigen Angriff abzuwenden. Das Notwehrrecht kennt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Allerdings ist das jeweils mildeste (geeignete) Mittel zu wählen (ständige Rechtsprechung des BGH).

Hier ist die Notwehr allerdings nicht aus strafrechtlicher, sondern aus zivilrechtlich bzw. deliktrechtlicher Perspektive zu betrachten.

Insgesamt glaube ich bei dieser unklaren Situation nicht, dass tatsächlich jemand den Rechtsweg beschreitet.

Mein Rat: Bitte die Eltern der Zeugen darum, gemeinsam mit ihren Söhnen ein mit Datum versehenes Gedächtnisprotokoll zu verfassen und dir davon eine Abschrift zu überlassen. Das heftest du dann zusammen mit dem Befundbericht des Arztes ab. Und dann wartest du erst mal ab, ob tatsächlich Post von einem Anwalt oder vom Gericht kommt. So lange brauchst du m. E. nichts weiter zu unternehmen. Die Schule hat hier zivilrechtlich nichts zu melden. Eine Weitergabe eurer Anschrift halte ich hier aber für gerechtfertigt, da objektiv ein berechtigtes Interesse (Rechtsverfolgung) vorliegt.


Kati2712 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 23:18

Die Eltern sowie auch der Junge selbst sind etwas schwierig. Der Junge und mein Sohn sind schon öfters aneinander geraten zum Schluss hatte mein Sohn Würgemale. Danach hatte ich das Gespräch mit der Mutter gesucht weil sowas einfach nicht geht. Sagen wir es mal so beleidigen und laut können sie und ihr Mann werden. Deswegen möchte ich nicht das sie meine Nummer oder Adresse hat.

Answer123  11.01.2023, 23:26
@Kati2712

Die Adresse wird sie bekommen, notfalls über einen Anwalt. Für die Herausgabe einer Telefonnummer oder E-Mail Adresse besteht hingegen keine Notwendigkeit und folglich hier auch keine Rechtsgrundlage.

Mein erster Gedanke: Warum holen seine Freunde einen Lehrer, warum halfen sie nicht ihrem Freund?

Keine Gedanken machen wegen der Brille. Da kommt m.E. nichts nach, bzw. nichts worüber man sich Sorgen machen sollte. Die Chance auf Kostenersatz für die Brille liegt bei 0 bis minus 10%.


Kati2712 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 20:04

Weil der andere Junge ziemlich rabiat ist. Mein Sohn wurde von ihm auch schon gewürgt. Die Eltern des Jungen haben die Rechnung für die Brille bei der Schule abgegeben und die Schule sagt das ich das bezahlen muss.

senior1  11.01.2023, 20:19
@Kati2712

Die Schule interessiert nicht im geringsten. Diese steht rechtlich außen vor. Bitte keinerlei Kommunikation mit der Schule.

Kati2712 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 20:43
@senior1

Ja wie soll ich mich denn jetzt verhalten? Ich hab der Schule zumindest ausdrücklich verboten meine persönlichen Daten weiter zu geben an die Eltern.

senior1  11.01.2023, 20:45
@Kati2712

Das war schon mal gut. Wenn die Eltern nun deine Daten haben wollen, müssen sie rechtliche Schritte einleiten.

Kati2712 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 20:54
@senior1

Mich nervt die Situation einfach. Mein Sohn hat in mein Augen aus Notwehr gehandelt und soll jetzt dafür zahlen. Zumal ich mich Frage wo die Lehrer waren. Der Schulhof ist übersichtlich. Mein Sohn hat mir die Stelle gezeigt wo das passiert ist das hätte man von jedem Blickwinkel sehen können. Leider habe ich das schon oft gesehen das die Lehrer nur zusammen stehen und reden und nicht auf die Kinder achten.

senior1  11.01.2023, 21:05
@Kati2712

Es wird nicht besser, wenn man stündlich drüber nachdenkt und in Foren schreibt. Einfach vergessen. Die nächste Schlägerei kommt bestimmt.

Kati2712 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 21:19
@senior1

Das ist leider nicht so einfach. Die Eltern des Jungen haben wir gesagt die Rechnung in der Schule abgegeben also wollen sie von mir Geld.

senior1  11.01.2023, 21:27
@Kati2712

Och nö. Das hattest du bereits geschrieben. Um dir ein wenig zu helfen: Dies war hier mein letzter Kommentar. Nun warte mal ganz in Ruhe auf gerichtliche Post, die aber kaum kommen wird. Alles andere ist rechtlich bedeutungslos.

Kati2712 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 22:08
@senior1

Ich hatte gedacht das du es vielleicht überlesen hast. Ok vielen lieben Dank für deine Hilfe.

Wenn du den größeren Jungen nicht anzeigst wird sich für deinen Sohn nicht`s ändern . Die Brille würde ich nicht ersetzen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kati2712 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 21:20

Die Eltern wollen jetzt aber Geld von mir haben.

senior1  11.01.2023, 21:04

Wieso anzeigen? Das war eine ganz normale und übliche Schulhofklopperei. Davon wird's noch einige geben.

Der Junge ist nicht strafmündig und Verletzung der Aufsichtspflicht wäre kein Straftatbestand.

Außer Spesen wäre damit nichts gewesen.

Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, wobei ich mich frage, wer von den Burschen der größere Märchenerzähler ist.


Kati2712 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 20:06

Das hat mit Märchen nichts zu tun. Es waren ja noch zwei Jungs dabei die das gesehen haben und einen Lehrer geholt haben. Ich hab die Muttis der Jungs gefragt und die haben mir das bestätigt.

Privatier59  11.01.2023, 20:14
@Kati2712

Also nur Zeugen vom Hörensagen. Kann ja auch sein, dass sich da 3 zusammen getan haben um dem Brillenträger ordentlich eins auszuwischen.

Kati2712 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 20:40
@Privatier59

Nochmal es hat nichts mit Märchen. Die Muttis haben mir das bestätigt und die Kinder haben das von sich aus erzählt. Sie haben sich danach auch nicht mehr unterhalten können. Der eine junge geht nicht in den Hort und der andere ist in der dritten Klasse und da sind die Räumlichkeiten für den Hort in einem anderen Gebäude. Eine nachträgliche Absprache wäre garnicht möglich. Und nochmal ich war mit meinem Sohn beim Durchgangsarzt weil er wegen den Kopfschmerzen geweint hat. Eine leichte Gehirnerschütterung kann man sich schlecht ausdenke. Ihre Kommentare sind nicht nicht hilfreich.

Privatier59  11.01.2023, 20:42
@Kati2712

Wie ich kommentiere ist ja wohl meine Sache und bei Geschichten die Kinder erzählen bin ich immer skeptisch.

Bei Prügeleien zieht man sich im Übrigen manchmal Kopfschmerzen zu. Das sagt nichts, aber auch überhaupt nichts, darüber aus, wer angefangen hat.