Muss ich beschädigten Gegenstand bei Schadensabwicklung über Haftpflicht reparieren?
Einem Bekannter hat ein elektronisches Gerät von mit zerstört. Die Abwicklung der Schadenssumme läuft über dessen Haftpflicht-Versicherung.
Diese hat mich kontaktiert und um einen Kostenvoranschlag der zu erwartenden Reparatur-kosten gebeten.
Ich habe das Gerät also zum Hersteller eingeschickt, dieser hat mich per Mail über die Reparaturkosten informiert. Ein Teil kann repariert und ein weiteres Teil kann gegen ein Neuteil ausgetauscht werden.
Diese Informationen (.pdf über Kostenvoranschlag samt Hersteller Email weitergeleitet) und die Gesamtsumme für Austausch und Reparatur habe ich der Versicherung mitgeteilt. Diese hat mich nun informiert, dass mir der gesamte Betrag überwiesen wird. Fordert im Nachgang aber eine Rechnung für beides.
Ich habe aber gar nicht vor, das Gerät reparieren zu lassen. Eigentlich möchte ich das Geld nutzen um ein Nachfolgemodell zu kaufen.
- Muss ich das Gerät reparieren lassen, den Austausch des einen Teils vornehmen lassen?
- können die im Nachgang auf eine Rechnung bestehen?
Gruß und Dank im Voraus.