Mein Auto wurde von herumfliegenden Teilen des Hauses beschädigt
Ich habe mein Auto vor dem Haus meiner Freundin geparkt und gestern ist es ein bisschen stürmisch gewesen, so dass sich Teile der Hausfassade gelöst haben und mein Auto auf der Motorhaube beschädigt haben. Es ist so eine Holzvertäfelung und der Wind hat einzelne Bretter herausgerissen. Jedenfalls habe ich mit dem Hausbesitzer gesprochen und dieser hat mich jetzt zurückgerufen, um mir mitzuteilen, dass seine Versicherung nicht dafür aufkommt. Meiner Meinung nach muss er sich um den Schaden kümmern, das einzige ist nur, dass der Hausbesitzer auch der Vermieter der Wohnung meiner Freundin ist. Ich will da jetzt also keinen Streit vom Zaun brechen ohne sicher zu sein, dass er wirklich dafür aufkommen muss...
1 Antwort
Gesundbeten können wir Dein Auto leider auch nicht. Wenn Du wegen der Freundin keinen Ärger mit dem Hauseigentümer anfangen willst, dann ist das Deine Entscheidung. Aber denke dran: Die Beulen im Auto bleiben Dir möglicherweise länger erhalten als die Freundin.
Die Haftung des Hauseigentümers für Schäden durch herunter fallende Teile des Gebäudes ergibt sich aus § 836 I BGB. Die Haftung besteht bei fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung des Gebäudes, also immer dann, wenn den Eigentümer eine Schuld trifft. Und das ist jetzt der springende Punkt: Wie stark war der Sturm. Für Orkane kann und braucht niemand Vorkehrungen zu trefffen, für einen normalen Herbststurm aber schon. Die Frage der Haftung kann Dir daher hier niemand abschließend beurteilen, denn wir kennen die Sachlage insofern nicht.