Mehrere Tage falsch geparkt in eingeschränktem Halteverbot?
Hallo zusammen, ich bin mit meinem Auto mehrere Tage in einem eingeschränktem Halteverbot gestanden. An Schultagen 7 -15 Uhr. Ich habe das Auto dort 8 Tage stehen lassen und bewegt da ich es nicht benötigt habe. Ich habe jetzt mehrere Verwarngelder bekommen. Ich habe beim Amt erfragt ob ich nur den ersten Strafzettel bezahlen muss. Das Amt Wiedersprach mir, da ja mein Auto die Restliche Zeit nicht im Verbot stand. Und jeder Tag von vorne zählt. Stimmt das, muss ich alle bezahlen? Oder lohnt es sich für die restlichen Strafzettel Einspruch zu erheben?
4 Antworten
Dafür gibt es keinen Mengenrabatt. Eher im Gegenteil.
Anders ist es bei Banküberfällen. Da gibt es für 5 Stück nicht wesentlich mehr Strafe als für 3. Damit sind also die letzten beiden Überfälle günstiger als die ersten 3. Aber das ist ein anderes Thema.
Jeder Tag wird separat gewertet. Sei lieber, dass bei einer derartigen Fülle an Verstößen noch Verwarnungsgelder verhängt werden und nicht gleich Bußgelder.
Nein warum?
Du hättest einfach, was ja Deine Pflicht als Fahrzeugführer ist, die Beschilderung beachten sollen/müssen.
Dann hättest Du noch nicht einmal ein Ticket zahlen müssen.
Wenn das so einfach wäre, wie Du dir das vorstellst, dann kann ja jeder dort eine Woche, jeden Tag erneut dort parken und dann anschließend behaupten, man hätte dort durchgehend gestanden!
Das funktioniert nicht! 😜😁😎
Es lohnt sich nicht Einspruch zu erheben, denn Du hast ja mehrfach an Schultagen dort geparkt.
Das Ordnungsamt kontrolliert an einem Rad wie das Ventil steht. Es ist also relativ einfach festzustellen ob das Auto bewegt wurde.