Gibt es eine gesetzliche Frist, die der Formulierung "umgehend überweisen" entspricht?
Ich habe eine Rechnung, es handelte sich um die zweite und letzte Mahnung, ca. 12 Tage nach Erhalt bezahlt. Auf der Mahnung war kein Zeitfenster angegeben. Nun habe ich ein Rechtsanwaltsschreiben mit weiteren Kosten erhalten. Das Schreiben wurde am Tag des Eingangs meiner Überweisung erstellt. Muss ich die Rechtsanwaltskosten und weitere Mahngebühren tragen, obwohl ich den angemahnten Betrag bereits überwiesen habe? Und ist es prinizipiell in Ordnung, keinen Zahlungszeitraum für eine Mahnung anzugeben?
1 Antwort
Du hast aber alles ziemlich ausgereizt, oder?
Rufe ganz schnell das Unternehmen an und kläre das ab, dass du doch schon "längst" überwiesen hast. Vielleicht ist das Unternehmen, was bisher kulant war, bereit, diese weiteren Kosten dir zu erlassen. Jetzt kläre ich dich mal über die Rechtsirrtümer auf: Normalerweise muss dir nicht mal eine Mahnung zu geschickt werden, sondern die könnten es gleich zum Gericht geben. Es ist von den Firmen nur ein Entgegenkommen. Die Zahlungsmoral ist manchmal erschreckend.