Mahnbescheid: Schuldner zahlt zwischenzeitlich
Hallo,
gegen einen Schuldner wurde ein Mahnbescheid erlassen.
Vermutlich hat dieser den Betrag kurz vor Erhalt des MB bezahlt, da die überwiesene Summe lediglich der Grundforderung ohne Gerichtsgebühr (23 Euro) entspricht.
Der Gläubiger hat nun die Rechnung vom Gericht erhalten.
Was muss der Gläubiger nun tun, damit der Schuldner auch noch den "Rest" (die Gerichtsgebühr) bezahlt? Dem Schuldner dies mitteilen? Oder lediglich dem Amtsgericht die Mitteilung senden, dass es sich jetzt nur noch um Einforderung von 23 Euro handelt?
Danke, Dave
1 Antwort
Du bekommst nach Zustellung des Mahnbescheids vom Gericht ein Formular übersandt mit dem Du den Vollstreckungsbescheid beantragen kannst. Da nennst Du die erfolgte Zahlung und der VB wird dann nur wegen der Kosten erlassen.
Wenn allerdings der Antragsgegner dann Einspruch gegen den VB einlegt, wird es für Dich etwas heikel: Wenn vor Mahnbescheidszustellung gezahlt worden ist, war die Klage von Anfang an unbegründet. Das bedeutet nun nicht, dass man auf den Prozeßkosten sitzen bleiben müßte. Man muß aber den Klageantrag ändern gehend auf Erstattung der Kosten für das Verfahren UND man muß einen materiell rechtlichen Anspruch darauf haben und darlegen können. Da bietet sich Zahlungsverzug an. Ich hoffe nur, Du hast mit Einschreiben gemahnt. Ansonsten kommt der Schuldner mit der bekannten Ausrede, er habe nie eine Mahnung erhalten.
Der Widerspruch gegen den Mahnbscheid besteht darin, dass der Antragsgner auf dem ihm übersandten Formular ein Kreuz macht und das Formular versehen mit Datum und Unterschrift an das Amtsgericht schickt. Wieso sollte er das nicht "können"? Wenn schon im Mahnantrag Überleitung ins streitige Verfahren beantragt wurde, wird die Sache gleich abgegeben, ansonsten muß der Antragsteller einen entsprechenden Antrag stellen. Im streitigen Verfahren dann kommt es darauf an: War nach Zustellung des MB bezahlt worden, muß der Antragsteller Erledigung der Hauptsache erklären und das Gericht befindet dann über die Kosten. Wenn aber vor Zustellung gezahlt wurde, gilt das bereits Gesagte.
Es kann doch aber nicht sein, dass der Gläubiger dann auf den Gerichtskosten von 23 Euro sitzenbleibt, nur weil der säumige (!) Schuldner zwischenzeitlich zahlt?
säumige (!) Schuldner
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert den Begriff Verzug. Diese Voraussetzungen müssen vorliegen UND vom Gläubiger nachgewiesen werden können. Und dazu noch ein Hinweis: Das mit der Klageänderung (Alternative 2) ist ein so kompliziertes Thema, dass ich das keinem Laien zumuten möchte, auch wenn es "nur" um 23,--€ geht. Das Kostenrisiko kann sich für Dich ganz enorm steigern und zwar dann, wenn der Antragsgegner/Beklagter sich selber einen Anwalt nimmt. Da kann es Dir, wenn Du die Sache verlierst, passieren, dass die Kosten des Verfahrens die Hauptforderung übersteigen.
Hallo,
das Formular zum VB-Antrag erhält man aber erst zugeschickt, wenn der Schuldner dem MB ** nicht** widersprochen hat oder?
Kann der Schuldner dem MB jetzt eigentlich widersprechen? Schließlich hat er ja in dem Sinne teilweise gezahlt...
Danke, Dave