Lehrbeauftragte auf Honorarbasis: Steuern und Krankenversicherung?
Hallo, ich arbeite seit 2 Monaten als Lehrbeauftragte auf Honorarbasis. Letzten Monat verdiente ich um die 300€, diesen 500€. Nun frage ich mich ob ich nun Steuern zahlen müsse oder mich selbst versichern muss, da ich über 450€ komme. Jährlich würde ich aber nicht über 8000€ kommen. Könnte mir da jemand Auskunft geben ?
Danke im Vorraus
3 Antworten
Es herrscht Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Wenn Du als Familienmitglied kostenfrei in GKV versichert bist, dann mußt Du Dich ab einem Einkommen über 425 € selbst versichern.
Die Fakten in Deiner Frage sind sehr dünn.
Zwischen den Zeilen meine ich zu lesen (frage ich mich ob ich nun Steuern zahlen müsse oder mich selbst versichern muss), dass Du wohl familienversichert bist.
Ab einem Durchschnittseinkommen aus der Honorartätigkeit von 425,- Euro mtl. (5.100,- p.A.) das ist der Gewinn, nicht die Einnahmen, also die Kosten runter) musst Du Dich selbst krankenversichern. In die Einkommensteuererklärung kommt der Gewinn über die Anlage "S". Umsatzsteuer fällt nicht an, weil DU Kleinunternehmer gem. § 19 UStG bist.
Als ich gestern noch bei der Krankenkasse anrief, wurde mir gesagt ich dürfe 2 mal im Jahr über diese Grenze kommen ansonsten bin ich nicht über meine Familie versichert, falls ich öfters über 450€ komme. Bin selbst erst 20 und das ist nur ein Nebenjob, da ich demnächst studieren möchte!
Da wurde die Krankenkasse, vermutlich versehentlich, mit falschen Informationen versorgt.
Die 450,- Euro Grenze, mit der Ausnahme, zweimal im Jahr über 450,-, gilt nur, wenn die Tätigkeit als Minijob ausgeführt wird. Also als abhängig Beschäftigter und Anmeldung bei der Minijobzentrale.
"Honorarbasis" ist eine selbständige Tätigkeit als Freiberufler. Also Einnahmen, minus Betriebsausgaben = Gewinn. Dieser Gewinn ist dann als Einkommen maßgeblich und das darf im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 425,- Euro monatlich sein, somit 5.100,- im Jahr.
Steuerlich dürftest Du kaum ein Problem haben. Wenn Du aber keinen sozialversicherungspflichtigen Angestellten hast, musst Du Rentenversicherungsbeiträge zahlen sofern Du mehr als 450,- Euro im Monat verdienst. Leher sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nämlich versicherungspflichtig.
Oder weil eine Steuerbefreiung greift, § 4 Nr. 21