Kriegen Eltern Kindergeld, wenn Kind in Haft ist aber vorher welches bekam?
Kann es sein, daß Kindergeld nicht mehr bezahlt wird, weil Kind vorübergehend eingesperrt wird wg. Straftat?
2 Antworten
Hallo, im Normalfall gibt es tatsächlich kein Kindergeld in dieser Zeit.
Wofür auch, Dir entstehen während der Haftzeit keine Unterhaltskosten. Das Kind wird doch auf Staatskosten sehr gut verpflegt !
Aber, kann das Kind in der Haft eine Ausbildung absolvieren oder fortsetzen, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Vielleicht hilft Dir diese Antwort bereits. K.
wenn's als Ausbildung durchgeht ? ;-)
positiv denken Privatier59 !!!! Es gibt solche und solche Sprößlinge, manche kriegen die Kurve gerade noch rechtzeitig.
Nebenbei, 2 oder 3 Jahre sind auch Vorübergehend ( geht eben vorüber ! ) ;-) K.
hier noch ein Link zum Nachlesen:
Gruß !
Originelle Idee. Da könnte der Filius dann damit im Knast die Fluppen bezahlen. Dumm nur, dass es kein Kindergeld gibt:
http://www.treffpunkteltern.de/news/fuer-ein-kind-in-haft-gibt-es-kein-kindergeld_1119.php
Na ja, bei vorübergehendem Aufenthalt wird der Knabe allenfalls vom Taschendieb zum Bankräuber umgeschult.