Festangestellt und Freiberufler - Krankenkassenbeiträge für beides?
Hallo, ich war jahrelang reiner Freiberufler und über die KSK versichert. Nun habe ich eine Festanstellung, Teilzeit, 2 Tage (16 Stunden) die Woche. Das monatl. Bruttogehalt beträgt 1490,-. Daneben werde ich weiter ein wenig frei arbeiten, aber kaum mehr als 5 Stunden die Woche, wenn es besser läuft maximal 8 Stunden. Mein zu versteuerndes "freies" Einkommen wird bei ca. 800,- monatlich liegen, maximal 1000,-.
Die KSK hat mir schon geschrieben, dass ich damit von der KV und PV bei ihnen befreit sei und das allein über die Festanstellung liefe.
Nun bekam ich noch einen Fragebogen von meiner KV (BEK) zu meinen Tätigkeiten (Stunden und Einkünfte). Muss ich nun damit rechnen, dass die BEK das anders sieht, als die KSK? Und also auch Beiträge für die freien Einkünfte fällig werden?
Danke und Grüße p.
3 Antworten
Hallo,
wenn es nur die künstlerische Tätigkeit und die Arbeitnehmertätigkeit gibt, kann es nur die Versicherungspflicht als Künstler oder als Arbeitnehmer geben. Eine andere Versicherung ist dann ausgeschlossen. Wenn es eine nichtkünstlerische Töätiogkeit gibt, kabnn es auch eine freiwiligge Mitgliedschaft mit Beitragspflicht für alle Einnahmen (und den Mindesteinnahmen nach § 240 SGB V) geben.
z.B. § 5 Absatz 5 SGB V
Entscheidend ist nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern für die Entscheidung der Versicherungsart sind die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit maßgebend.
Gruß
RHW
Hallo, bei diesen Relationen zwischen Anstellung und Selbstständigkeit rechne ich nicht mit einem anderen Ergebnis.
Die Beschäftigung überwiegt und damit tritt dort Versicherungspflicht ein.
Und bei Versicherungspflichtigen bleiben Einkünfte aus selbstständiger Nebentätigkeit beitragsfrei.
Viel Glück
Barmer
Nein Einkommen und Zeitlicher Aufwand deiner freiberuflichen Tätigkeit müssten überwiegen damit deine Beschäftigung nicht deine Haupttätigkeit ist. Die Krankenkasse weiß ja aber nicht wie viel die arbeitest und was du verdienst, deshalb müssen sie das anhand dieses Fragebogens prüfen. ABer bei den Angaben ist es eindeutig.