Festangestellt und Freiberufler - Krankenkassenbeiträge für beides?

3 Antworten

Hallo,

wenn es nur die künstlerische Tätigkeit und die Arbeitnehmertätigkeit gibt, kann es nur die Versicherungspflicht als Künstler oder als Arbeitnehmer geben. Eine andere Versicherung ist dann ausgeschlossen. Wenn es eine nichtkünstlerische Töätiogkeit gibt, kabnn es auch eine freiwiligge Mitgliedschaft mit Beitragspflicht für alle Einnahmen (und den Mindesteinnahmen nach § 240 SGB V)  geben.

z.B. § 5 Absatz 5 SGB V

Entscheidend ist nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern für die Entscheidung der Versicherungsart sind die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit maßgebend.

Gruß

RHW

Hallo, bei diesen Relationen zwischen Anstellung und Selbstständigkeit rechne ich nicht mit einem anderen Ergebnis.

Die Beschäftigung überwiegt und damit tritt dort Versicherungspflicht ein.

Und bei Versicherungspflichtigen bleiben Einkünfte aus selbstständiger Nebentätigkeit beitragsfrei.


Viel Glück


Barmer


Nein Einkommen und Zeitlicher Aufwand deiner freiberuflichen Tätigkeit müssten überwiegen damit deine Beschäftigung nicht deine Haupttätigkeit ist. Die Krankenkasse weiß ja aber nicht wie viel die arbeitest und was du verdienst, deshalb müssen sie das anhand dieses Fragebogens prüfen. ABer bei den Angaben ist es eindeutig.