Krankenkasse fordert Reha-Antragstellung
Liebe User,
nach längerer Krankschreibung fordert die Krankenkasse nach § 51.Abs. 1 SGB V einen Antrag (G100, G110) auf REHA. Der Antrag wurde mir gesendet. Nun soll ich den Empfang bestätigen und den Antrag mit Frist von 10 Wochen zurücksenden. Soweit alles im gesetzlichen Rahmen. Meine Frage: Kann ich anstatt des Reha-Antrags auch einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen? Lt. Schreiben Krankenkasse sind ab Zugang des Schreibens div. Anträge an die Rentenversicherung ZUSTIMMUNGSPFLICHTIG. Aufgrund meines gesundheitlichen Gesamtzustandes (bin in 1 Monat 59 Jahre alt) würde ich lieber eine EU-Rente beantragen. Ich war 2011 nach einer Herzattacke und psych. Erkrankung bereits 6 Wochen in Reha, wurde mit Std.-Weiser Wiedereingliederung als Arbeitsfähig entlassen. Nach erfolglosem Arbeitsversuch wurde eine EU-Rente abgelehnt. Widerspruch durch VDK blieb erfolglos. Von einer REHA verspreche ich mir überhaupt nichts. Die letzte war eine reine Beschäftigungstherapie mit Uniabgägern als Therapeuten. "Was nützt einem Hungrigen eine Speisekarte? ". Frage: Ist es sinnvoll den Rehaantrag an die Krankenkasse zur Einreichung bei der RV zu überlassen bezügl. der Umwandlung in eine EU-Rente? oder diesen mit einem Zusatzschreiben (keine Reha) selbst bei der RV einzureichen? Hat hier jemand Erfahrung darin, welches vorgehen anzuraten ist? Bitte nur fundierte Antworten oder Querverweise.
Vielen Dank
1 Antwort
Hallo nias86,
Sie schreiben:
Krankenkasse fordert Reha-Antragstellung<
Antwort:
Dies ist nach einer längeren Krankengeldzahlung durchaus im gesetzlichen Rahmen und nicht zu beanstanden.
Meine Frage: Kann ich anstatt des Reha-Antrags auch einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen?<
Antwort:
In der Regel sollte dies problemlos möglich sein, denn die DRV prüft dann von Gesetzeswegen ohnehin, ob bei Ihnen eine REHA in Betracht kommt!
"REHA geht vor Rente!"
Frage: Ist es sinnvoll den Rehaantrag an die Krankenkasse zur Einreichung bei der RV zu überlassen bezügl. der Umwandlung in eine EU-Rente? oder diesen mit einem Zusatzschreiben (keine Reha) selbst bei der RV einzureichen? Hat hier jemand Erfahrung darin, welches vorgehen anzuraten ist?<
Antwort:
Mit einem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente können Sie nichts falsch machen!
Diesen Antrag reichen Sie am Besten über Ihre Krankenkasse bei der DRV ein, dann schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe und kommen Ihrer gesetzlich vorgegebenen Mitwirkungspflicht nach!
Irgendwann läuft Ihnen ohnehin die Zeit davon, denn das Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen befristet und dann bleibt nur noch das ebenfalls zeitlich befristete ALG 1!
Nach erfolglosem Arbeitsversuch wurde eine EU-Rente abgelehnt. Widerspruch durch VDK blieb erfolglos.<
Antwort:
Mit aktuell 59 Jahren sind Sie vor dem Stichtag 2.1.1961 geboren und haben ggf. Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn Sie Ihren allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer nur noch 3 bis unter 6 Stunden ausüben können!
Wird diese teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt, dann können Sie ggf. ergänzend und darauf aufbauend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen!
Oft werden Rentenanträge abgelehnt, weil die medizinische Beweisführung nicht stichhaltig ist!
Überprüfen Sie also z.B. an Hand des Roten-Faden, ob bei Ihrer Krankenakte ggf. Verbesserungsbedarf besteht!
google>>
erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Verzichten Sie auf gar keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, wie z.B. VDK:
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad