Krankengeld+Insolvenz

1 Antwort

Wenn das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß eingeleitet wurde, so gibt es darüber einen Beschluss.

Alle Gläubiger müssen zuvor angeschrieben udn um Zustimmung gebeten worden sein. Wenn einzelne Gläubiger nicht, oder ablehnend geantwortet haben, so wurde deren Zustimmung durch den Gerichtsbeschluss ersetzt und somit sind auch deren Forderungen in dem Insolvenzverfahren enthalten.

Also, alles dinge, die Auftauchen an den Treuhänder/das Gericht geben, die müssen udn werden sich darum kümmern.