Krankengeld+Insolvenz
Noch eine Frage,Durch die Lange Krankschreibung und in Insolvenz,dürfen da auch Gläubiger an das Krankengeld,da sie die Insolvenz umgehen wollen,einige melden sich nicht laut anschreibeung der Insolvenz oder haben sich lange Zeit nicht gemeldet.Jetzt melden sie sich bei die Inkassov bei der Krankenkasse wegen Pfändung,ist das Rechtens.gibt es bei den Krankengeld auch eine Grenze des Pfändungsbereiches oder darf gar kein Gläubigiger wegen der Insolvenz an den Geld.Das verfahren wurde 15.2.2013 Eröffnet,sind die Leute da jetzt nicht schon in der Wohlverhaltensfase.oder wie verhält sich das jetzt.Klären sie mich mal bitte auf.wer kann antworten dazu geben.LG
1 Antwort
Wenn das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß eingeleitet wurde, so gibt es darüber einen Beschluss.
Alle Gläubiger müssen zuvor angeschrieben udn um Zustimmung gebeten worden sein. Wenn einzelne Gläubiger nicht, oder ablehnend geantwortet haben, so wurde deren Zustimmung durch den Gerichtsbeschluss ersetzt und somit sind auch deren Forderungen in dem Insolvenzverfahren enthalten.
Also, alles dinge, die Auftauchen an den Treuhänder/das Gericht geben, die müssen udn werden sich darum kümmern.