Geblitzt worden, als ich die Kreuzung geräumt habe
Ich bin gestern Abend durch den Feierabendverkehr gekrochen und dabei bei einer Ampel geblitzt worden. Allerdings war es nicht so, dass ich wirklich über die rote Ampel gefahren bin, sondern ich stand auf der Kreuzung und musste warten bis die Autos vor mir endlich weiter fahren. Während ich gewartet habe ist die Ampel auf rot gesprungen und ich habe die Kreuzung nur “geräumt”, bin aber trotzdem geblitzt worden. Muss ich jetzt befürchten eine Strafe zu zahlen?
3 Antworten
solche Ampeln blitzen nicht nur 1-mal, sondern öfter. Und damit ist erkennbar, ob du gefahren bist, wo du gestanden bist etc. Und daraus leitet die Polizei den Tatbestand ab. Sind die der Meinung, du hast dich falsch verhalten, dann kommt Post. Wenn nicht, dann nicht.
Ich bin ja auch schon über die ein oder andere Ampel gefahren. Wenn da Kontakstreifen für eine Blitzanlage sind, dann sind die unmittelbar hinter der Wartelinie angebracht und damit noch im Sichtbereich der Ampel. Geblitzt werden kann man nur, wenn man diese Kontaktstreifen bei Rotlicht überfährt. Wenn Du wirklich schon in der Kreuzung gestanden bist, wäre der Blitz nicht ausgelöst worden.So ganz glaubhaft erscheint mir Deine Geschichte daher nicht und ich fürchte, auch der Ordnungsbehörde nicht. Du wirst schon darlegen müssen, dass Du das Rotlicht nicht sehen konntest.
Du darfst nicht in eie Kreuzung einfahren, wenn der Weg nicht soweit frei ist, daß die Kreuzung gleich wieder frei ist. Berücksichtigt man die Länge der Gelbphase, so standest Du zu lange auf der Kreuzung, d.h. Du wirst hier mit einem Bußgeld rechnen müssen. Einzige Ausnahme, bei der dieses Bußgeld nicht anfällt: wenn Du aufgrund eines Einsatzfahrzeugs mit Wegerecht ("Blaulicht") in die Kreuzung einfahren musstest und somit die Folge der Räumung der Kreuzung bei Rot nicht Dein Verschulden ist.