- schauen was im Mietvertrag steht und sich ggf. auch mit den Nachbarn abgleichen.
- steht dir laut Mietvertrag kein Stellplatz zu, kannst Du bei der Kommune anfragen, wieviele Stellplätze der Immobilienbesitzer von amtlicher Seite zur Verfügung stellen muß um der jeweils gültigen Bauverordnung zu genügen. Unterschreitet er diese Zahl, kannst Du ihm darüber ans Schienbein treten. Die Zahl kann bei Altbauten aber auch Null sein.
- Anwalt fragen ob dem noch was einfällt.
Dein Kumpel hat recht.
Man kann es auch ganz gut in der Ausschüttungsabrechnung der einzelnen Titel sehen, wie der Freibetrag allmählich abschmilzt.
Krankenversichert bist Du ja über Deine Festanstellung.
Das mit der MwSt lohnt sich, wenn Du für den Betrieb Deines Gewerbes Ausgaben hast, die mit MwSt. belegt sind.
Mit Deinen Daten und mal mit 2000,- netto im Jahr an Ausgaben gerechnet ergibt das
Kannste noch mit anderen Werten durchspielen und dann entscheiden.
Wichtig !
Du kannst nicht hin und her flippen. Einmal eine Rechnung mit MwSt. geschrieben, gilt das für alle anderen Rechnungen auch und Du bist 5 Jahre daran gebunden.
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