Ohne Schufa sind es maximal 4500 bei der sigma. Aber nur beim 2. Mal. Beim ersten .al sind es 3500 Euro. Kostet aber vermittlungsgebühr. Denn sigma macht es nicht selbst sondern nur über Vermittlung . Wenn du tatsächlich so ein Gehalt hast wie du es schreibst, liegt irgendwo ein Fehler vor. Entweder bei deiner Aussage oder deinen Ausgaben.
Es ist schon lange bekannt, dass die Schufa den score senkt, wenn man mehrere Kreditkarten und Konten hat. Es normalisiert sich zwar mit der Zeit, aber erstmal geht es runter. Das wird schon seit Jahren durch die Medien gejagt.
Da schufa alle drei Monate den score aktualisiert, lass es man ein halbes Jahr mit neuen Karten.
Was heißt überhöht? Bei der SpaKa kannst du online die abbrechnung anklicken, dort stehen die Posten . Wenn dein Konto q0 Euro im Monat kostet, dazu jeder Buchungsposten 1 Euro, kostet dein Konto eben bei 14 buchungen im Monat dann 24 Euro. Aber du hast doch selbst so ein Konto aufgemacht.
Also, der erste Punkt, der geklärt werden muss ist, warum ihr zu 6 in einer 4 Zimmer Wohnung lebt. Beziehen deine staatliche Hilfe oder sind sie Geringverdiener. Der zweite Punkt ist, welche Schule du besuchst. Also die Schulform.
Mit 18 darfst du ausziehen und deine Eltern dürfen es nicht verbieten. Als Schülerin, ist es zwar schwieriger aber möglich. Du musst eben zum Sozialamt gehen und dort eine Hilfe beantragen. Begründen kannst du den Auszug mit den Gegebenheiten, dass du dein Zimmer mit zwei weiteren Geschwistern teilst dadurch ist es dir unmöglich, dich auf die Schule vorzubereiten. Des weiteren kannst du kein Erwachsenen Leben führen, da die Geschwister, vor allem die 11. Jährige ja gewissen Kinderschutzmassnahmen unterliegt, wenn du verstehst was ich meine. Durch dieses Zusammenspiel ist es dir unmöglich, dich auf dein Berufsleben vorzubereiten.
Generell steht dir dein kindergeld zu, also schon mal 219 Euro. Je nach Schulart kannst du BAB oder Bafög beantragen.
Prinzipiell darf dich das Sozialamt gar nicht ablehnen, selbst wenn du ohne Genehmigung aussiehst und erst dann die Hilfe beantragt. Des die Sanktionen sind sowieso aufgehoben und ab Januar ist das eh alles anders
Also gehen tut alles, man muss es wollen.
Die Sparkasse hat doch eine wunderbare Funktion. Gesamtbetrag, verfügbarer Betrag das siehst du sowohl online wie auch in der App. Wenn die Beträge sich nicht gleichen, liegt es am Konto. Evtl Pfändung drauf?
Seit geraumer Zeit und 2. Gehalt sind ein Widerspruch in sich. Bei der Postbank bedeutet dieser vermerk, daß eine Pfändung vorliegt. Die Pfändung darf aber erst nach 30 Tagen bearbeitet werden, deshalb hast du vermutlich eine Überschneidung. Und Gehalt darfst du ja bekommen, die Frage ist ja ob du Geld abheben kannst. Wenn ja, dann ist es vermutlich h ein Systemfehler. Die Postbank bastelt ja gerne an ihrem onlinebanking.
Wenn der Urlaub schriftlich genehmigt ist, dann kann es dir egal sein ob die Baustelle fertig ist oder nicht. Dein Verhältnis zu der Firma ist dann aber was anderes vermutlich. Ich glaube kaum, dass es Firmen gibt, die auf einen MA auf keinen Fall verzichten können.
Dein Mann zahlt Unterhalt für sein Kind und dir, im trennungsjshr zumindest. Dann kannst kindergeldzuschlag, Wohngeld etc. Beantragen.
92% ist so der Durchschnitt in DE. D.h. du hast keine Einträge in der Schufa. Also sollte es gehen. Wenn du den Score vorleigen hast, dann wohl auch die gesammte Auskunft.
Bist du denn sicher, dass die Steuererklärung richtig gemacht wurde? Ich habe in 25 berufsjahren noch nie was nachgezahlt
Wenn tatsächlich verfügbar steht und nicht Kontostand, dann kannst du auch drüber verfügen. Es kommt immer auf die Bank drauf an, was online angezeigt wird. Sparkasse hat das gut gelöst, Postbank wiederum nicht. Und normalerweise ist es auch so, dass sobald alle Pfändungen überwiesen werden, geht das Konto automatisch auf, bei de Sparkasse zumindest. Gucke ob sie tatsächlich alle Pfändungen überwiesen hat. Das siehst du ja online
Ja, könnt ihr.
Als Wohnraum zählen nur (soweit ich das richtig im Kopf habe) Räume mit einer Heizung und die wohnlich nutzbar sind. In diesem Fall wäre es nur das Schlafzimmer.
Die Sperrfrist bekommst du nur, wenn das Arbeitsamt erfährt, dass du die "entfristung", was ein Wort, abgelehnt hast. Da stellst sich die Frage, wie sie das erfahren sollen.
Wenn sie es erfahren, bekommst du eine Sperrfrist. Aber! Da wir ja in einem Sozialstaat leben, wo keiner "verhungert", gehst du einfach aufs Amt und bekommst Hartz4 Satz, wenn du bedürftigt bist.
Und ja, das geht. Das hab ich auch gemacht, als ich gekündigt habe und einen Monat überbrücken musste, weil mein neuer AG nicht in die Pusche kam...
Wenn er gemeldet ist, muss er sogar drauf stehen.
Gekauft wie gesehen ist genau so was, auf was die Leute Wert legen, wenn sie dich veräppeln wollen. Es muss eine klare Aussage beim Verkauf rein: Ich schließe Gewährleistung, Rücknahme, Garantie aus! Eine unklare Aussage kann imme rwieder dazu führen, dass man Pech hat. Und "gekauft wie gesehen" erlässt den Verkäufer nicht aus der Gewährleistungspflicht.
Außerdem ist das hier Kaffeesatzleserei, was genau geht nicht, was wurde getestet?
Aber trotzdem würde ich mir keine Sorgen machen. Ihr habt ja keinen Kaufvertrag, Aussage gegen Aussage, das übliche Blabla. Schreibt dem Käufer, dass seine Tochter beim Empfang des Handys und bei Bezahlung ja eine Willenserklärung abgegeben hat und somit ein rechtsverbindlicher Geschäft statt gefunden hat.
Alleine durch solche Aussagen lässt er von dir. In Zukunft Ausschluss der Gewährleistung richtig schreiben, Google hilft. Seit Januar neues Gesetz, ist scharf, kann böse enden.
Der GV wird bei dir nichts pfänden, wie dir schon geschrieben wurde. Er wird mit dir einen Offenbarungseid auch eidesstattliche Erklärung genannt, machen und fertig. Bekommst dann einen Eintrag in der Schufa nach dem Motto: keine Einigung/Pfändung in Sicht und hast dann für 3 Jahre Ruhe. Das wars. Der Gläubiger kann dann nur noch dein Konto pfänden oder das Gehalt. Nicht beides!!!
Außerdem, selbst wenn du hochwertige Sachen daheim hast. Der GV muss erstmal nachweisen, dass diese Sachen dir gehören! Wenn du einen Fernseher im Wert von 5000 Euro hast und du sagst, hat meine Mutter gekauft und sie bestätigt das, kann er es auch nicht pfänden. Er kann nur Sachen pfänden, die dir gehören, du von deinem Geld gekauft hast.
Auf Kindergeld hast du Anspruch bis zum 27. Lebensjahr, solange du lernst, studierst ect. Aber das bekommen deine Eltern, da du bei denen wohnst und das Geld ist ja auch dafür da um deinen Unterhalt zu sichern: Miete, Essen ect.
Du kannst es nur dir auszahlen lassen wenn du alleine wohnst oder nachweislich Miete an die Eltern bezahlst und auch sonst für dich selbst sorgst wie Essen kaufen zum Beispiel.
Wohngeld bekommen nur die, die auch Miete zahlen und das Einkommen danach nicht mehr zum Leben ausreicht.
PS: Eine Ausbildungsvergütung enspricht auch nicht einem vollen Gehalt, obwohl die meisten Azubis der Meinung sind, die machen das Gleiche wie ein Geselle...