Kind. 5 jahre alt im Brasilien recht kindergeld ?

1 Antwort

Guten Tag,

der gewöhnliche Aufenthalt Deiner 5 jährigen Tochter in Brasilien ist kein Grund den Kindergeldanspruch zu versagen, wenn beide Eltern in Deutschland Einkommensteuerpflichtig sind.

https://dejure.org/gesetze/EStG/63.html

Herzliche Grüße