Kindergeld trotz gewerbeanmeldung?
Hallo ich bin 20 jahre alt und derzeit arbeitslos da ich meine ausbildung zu ende april abgebrochen habe und habe seit 2 wochen ein kleingewerbe angemeldet.
habe aber noch kein ankommen, bekomme ich trotzdem weiterhin kindergeld?
oder hat es eine auswirkung drauf ?
2 Antworten
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Deine Eltern der Familienkasse den Ausbildungs-abbruch unmittelbar mitgeteilt haben.
Soweit Du noch beim AA als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist und Dich auch nachweislich !! intensiv um einen Ausbildungsplatz bemühst, besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld für Dich.
Stimmt natürlich - die Möglichkeit "ausbildungssuchend" habe ich vergessen zu erwähnen.
Das Gewerbe ("Kleingewerbe" gibt es nicht) hätte keine Auswirkung - aber der Abbruch der Ausbildung. Für volljährige Kinder erhalten die Eltern nur (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) Kindergeld, wenn diese sich in Ausbildung befinden - oder in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Das kann man übrigens in 5 Sekunden ergoogeln:
Wenn der Abbruch der Ausbildung bisher noch nicht an die Kindergeldkasse gemeldet wurde, sollte daa dringend nachgeholt werden, denn dann schulden Deine Eltern bereits jetzt 1.750 €.
Steht Dir ja auch nicht zu, es sei denn, Du erfüllst eine der bereits genannten und im Link nachlesbaren Voraussetzungen.
wieso steht er mir nicht zu wenn ich arbeitsuchend und arbeitslos gemeldet bin und noch 20 bin? also ich habe die voraussetzungen.. die familenkasse meinte auch mir wird das geld von den letzen 6 monaten gegeben also kindergeld
Lies doch bitte, was man Dir schreibt. Da steht doch ganz deutlich "es sei denn...".
So wie in meinem vorherigen Posting ganz deutlich stand "Wenn der Abbruch der Ausbildung bisher noch nicht an die Kindergeldkasse gemeldet wurde" - was Deine Rückfage wegen eventueller Schulden auch bereits beantwortet.
Davon, dass Du arbeitssuchend gemeldet bist, war bisher nichts zu lesen, weshalb ich nicht davon ausgegangen bin, dass dies der Fall ist. Und: wenn die Familienkasse bereits geschrieben hat, dass Kindergeld nachgezahlt wird - warum fragst Du dann hier eigentlich noch? Du hast eine eigene Wohnung und das Kindergeld auf Dich abzweigen lassen?
Dann wurden der Kindergeldkasse vermutlich erst jetzt die relevanten Dinge wie z.B. Die Arbeitssuchendmeldung mitgeteilt, wodurch es zur Einstellung der Leistung kam?
das höre ich zum ersten mal mit den schulden, können sie mir das nochmal detaillierter erklären ?
ich glaube habe meine frage nicht richtig formuliert, ich bekomme doch garkein kindergeld seit ende april bis jetzt habe ich kein cent kindergeld bekommen