Kindergeld einbehalten?

3 Antworten

Bis zur Hälfte geht das wohl ohne Deine Zustimmung, weshalb wohl auch nur die Hälfte des KG (250/500) einbehalten wird.

Bei nachweisbarer Bedürftigkeit kann man wohl eine geringere Einbehaltung beantragen. Wobei die amtliche Bedürftigkeit evtl. bei einem anderen Betrag liegt als Eure gefühlte.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwimoqCd1YqDAxUdhf0HHSoWClQQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Ffamilie-und-kinder%2Fkindergeld-kinderzuschlag-zurueckzahlen%23%3A~%3Atext%3DErhalten%2520Sie%2520aktuell%2520Kindergeld%2520oder%2CAuszahlung%2520nach%2520der%2520abgeschlossenen%2520Pr%25C3%25BCfung.&usg=AOvVaw2CoZFcj0XDbZvT1bLoBvFf&opi=89978449

Selbstverständlich

Immerhin schuldest Du der Kindergeldkasse Geld

Zahle es doch zurück, dann brauchen die es nicht einbehalten! 😜😁😎