Kindergeld einbehalten?
Die familienkasse hat einen rückzahlungs Anspruch von 2017-18 für meinen ältesten Sohn. Meine beiden jüngeren Kinder haben derzeit noch Anspruch auf die Zahlungen. Jetzt behält die familienkasse das Geld für eins der Kinder als Rückzahlung ein, obwohl wir dringend auf das Geld angewiesen sind. Ist das rechtens?
3 Antworten
Bis zur Hälfte geht das wohl ohne Deine Zustimmung, weshalb wohl auch nur die Hälfte des KG (250/500) einbehalten wird.
Bei nachweisbarer Bedürftigkeit kann man wohl eine geringere Einbehaltung beantragen. Wobei die amtliche Bedürftigkeit evtl. bei einem anderen Betrag liegt als Eure gefühlte.
Selbstverständlich
Immerhin schuldest Du der Kindergeldkasse Geld
Zahle es doch zurück, dann brauchen die es nicht einbehalten! 😜😁😎